wenn Du beim Händler um die Ecke ein Auto käufst, sind im Preis unter anderem einkalkuliert:
der Lohn für den Verkäufer (keine Umsatzsteuer)
der Einkaufspreis für das Auto (19 % Umsatzsteuer)
das Vesperbrot für den Azubi (7 % Umsatzsteuer)
der Ferienflug für den Schef nach Antigua (keine Umsatzsteuer)
die Werbeanzeigen im Haselünner Täglichen Hurra (19% Umsatzsteuer)
die Miete für die Geschäftsräume (keine oder 19% Umsatzsteuer).
Die Miete enthält ihrerseits einkalkuliert:
Bau des Gebäudes (seinerzeit möglicherweise 14% Umsatzsteuer)
Zinsen für den Baukredit (keine Umsatzsteuer)
Gas und Strom (19 % Umsatzsteuer)
Wasser (7 % Umsatzsteuer)
Kanalanschluss (keine Umsatzsteuer)
usw. usw.
Kurz: Wenn eine Leistung A verwendet wird, um mit dieser Leistung eine andere Leistung B zu erbringen, hat die Besteuerung von Leistung A keinerlei Einfluss auf die Besteuerung von Leistung B.
wenn Du beim Händler um die Ecke ein Auto käufst, sind im Preis unter anderem einkalkuliert:
der Lohn für den Verkäufer (keine Umsatzsteuer)
der Einkaufspreis für das Auto (19 % Umsatzsteuer)
das Vesperbrot für den Azubi (7 % Umsatzsteuer)
der Ferienflug für den Schef nach Antigua (keine Umsatzsteuer)
die Werbeanzeigen im Haselünner Täglichen Hurra (19%
Umsatzsteuer)
die Miete für die Geschäftsräume (keine oder 19%
Umsatzsteuer).
Die Miete enthält ihrerseits einkalkuliert:
Bau des Gebäudes (seinerzeit möglicherweise 14% Umsatzsteuer)
Zinsen für den Baukredit (keine Umsatzsteuer)
Gas und Strom (19 % Umsatzsteuer)
Wasser (7 % Umsatzsteuer)
Kanalanschluss (keine Umsatzsteuer)
usw. usw.
Kurz: Wenn eine Leistung A verwendet wird, um mit dieser Leistung eine andere Leistung B zu erbringen, hat die Besteuerung von Leistung A keinerlei Einfluss auf die Besteuerung von Leistung B.
Naja, schön formuliert ist das nicht und auch nicht schön hergeleitet. Jedenfalls ist mir noch keine Rechnung untergekommen, auf der das Vesperbrot des Azubis in Rechnung gestellt war (Und was wäre, wenn er es in der Betriebskantine erworben und verzehrt hätte?)
Was da einkalkuliert wurde ist vollkommen Bockwurst, wenn es nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen wird.
Vielleicht hätte dem Frager auch die klassische Antwort auf diese Frage gereicht: Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung.
Ist natürlch nicht von mir, sondern steht im Umsatzsteueranwendungserlaß Abschnitt 3.10 Absatz 5.
Und da wir in Deutschland sind, geht es auch nicht ohne Ausnahme von der Ausnahme.
Die neueste ist unter Absatz 6 Nr. 13 zu finden.
Hallo,
in Deutschland wird das synonym verwendet, wobei die alte Umsatzsteuer (nach Wiki vor 1967) eine „echte“ Umsatzsteuer war, also jeder Umsatz erneut besteuert wurde - einen Vorsteuerabzug gab es davor noch nicht! Dafür war auch der Steuersatz deutlich niedriger (ich meine zuletzt 3%), dieser ist aber bei jedem Umsatz neu angefallen. Produkte, die durch viele „Hände“ gegangen sind, wurden also teurer. Produkte direkt vom Erzeuger, insbesondere damals noch Nahrungsmittel direkt vom Landwirt, waren dagegen durch den fehlenden Zwischenhandel konnten günstiger angeboten werden bzw. bei gleichem Preis blieb mehr beim Erzeuger „hängen“.
Durch die Umstellung auf die „Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug“ damals wurde beim Unternehmen nur noch die Steuer für den Mehrwert abgeführt (der Rest wird ja gleich als Vorsteuer abgezogen) und nicht mehr für den gesamten Umsatz wie vorher. Da hat sich der Begriff Mehrwertsteuer im Sprachgebrauch eingebürgert.
So weit das ganze womöglich nicht ganz exakt, aber hoffentlich verständlich formuliert.
die Sache mit der Hauptleistung und der Nebenleistung ist sicher die einfachste und im Ergebnis klarste Formel dafür, aber sie ist nicht dafür geeignet, die Chose plausibel zu machen. Sie hilft nämlich nichts, wenn man glaubt, der Händler erbringe zwei voneinander unabhängige Leistungen, bloß weil er verschiedene Positionen auf seiner Rechnung anführt. Wenn diese beiden Leistungen voneinander unabhängig wären, ließe sich Haupt- und Nebenleistung nicht bestimmen.
Gegenprobe: Wenn ein Händler in einem Paket z.B. 850 g Gewürze abgepackt verschickt, und sich darunter 20 g Vanillin befinden, wird der Verkauf des Vanillins nicht zur Nebenleistung, das Vanillin wird trotzdem mit dem Regelsatz versteuert.
Gegenprobe: Wenn ein Händler in einem Paket z.B. 850 g Gewürze
abgepackt verschickt, und sich darunter 20 g Vanillin
befinden, wird der Verkauf des Vanillins nicht zur
Nebenleistung, das Vanillin wird trotzdem mit dem Regelsatz
versteuert.
Zwei Hauptleistungen in diesem Falle: Gewürze mit 7% USt, Vanillin mit 19% USt - richtig?
Was dann aber mit der Gesamt-Nebenleistung, nämlich mit den Versandkosten? Prozentual gleichmäßig (20/850 zu 830/850) mit 7 bzw. 19% ausweisen?
(Wobei: Vanillin als Gewürz?.. naja. Eher natürliches Aroma, aus Sägespänen oder so hergestellt)
Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung.
Hier ist eindeutig erkennbar, dass die Ware die Hauptleistung ist.
Demnach greift für alle Nebenleistungen wie Porto, Versand, Verpackung der gleiche Steuersatz wie fürdie Hauptleistung.
Haupt-und Nebenleistungen sind aer nicht immer eindeutig zu erkennen.
Als Alltagsproblem sei hier das Kinder-Überraschungsei genannt.
Was ist die Hauptleistung? Die 7%-ige Schokolade oder das 19%-ige Spielzeug…