Mehrwertsteuer auf Versandkosten ?

Hallo Rechtsexperten.
Folgender Fall:
Ein Kunde bestellt im Internet ein Produkt für netto ca. 30 €
Die ausführende Firma addiert DANN noch die Versandkosten inkl. Nachnahme (9,90 €).
Ist das denn dann rechtens, wenn man von dem daraus resultierenden Betrag (39,90 €) die Mehrwertsteuer berechnet ?
Meines Wissenstandes sind in den Versandkosten ja schon 16 % Mehrwertsteuer enthalten, die die Transportfirma berechnet.
Kann mir jemand mal helfen und mir sagen ob ich mit meiner Vermutung Recht habe und wenn dem so ist, mir auch mitteilen, warum bzw. warum das nicht stimmt?
Wäre auch über präzedenzfälle oder über Gesetzesangaben dankbar.
Euer XtraLarge

Hallo!

Ist das denn dann rechtens, :wenn man von dem daraus
resultierenden Betrag (39,90 €) die Mehrwertsteuer :berechnet ?

Der Händler, der Versandkosten in Rechnung stellt, nimmt den Warenwert zuzüglich Versandkosten und berechnet darauf die Mehrwertsteuer. Der Händler hat gar keinen Freiheitsgrad, er muß so verfahren.

Gruß
Wolfgang

Hallo Extralarge,

willkommen im Steuerbrett.

Quelle hierzu ist das Umsatzsteuergesetz. Darin sind alle Steuerbefreiungen aufgeführt, u.a. diejenige für bestimmte Leistungen, soweit diese durch die Deutsche Post AG durchgeführt werden (und nur dann, nicht wenn ein Lieferant für seinen Kunden den Transport besorgt).

Zweitens ist im UStG geregelt, dass bloß für Kleinbetragsrechnungen ein offener Ausweis der Steuer (= Trennung Entgelt/Steuer) nicht zwingend ist, sondern die Angabe des Prozentsatzes ausreicht.

Vergiss die Formulierung „in … enthalten“ am besten zügig, die führt bloß zu Verwirrungen. Kaufleute untereinander reden immer „netto“. Wenn ich einem Kunden etwas von 4,83 € Versandkosten sage, sind das bloß die Versandkosten, nicht die darauf entfallende USt. Der Kunde bezahlt mir dann 5,55 € und kann, falls er Unternehmer ist und die Lieferung für sein Unternehmen bezieht, 0,78 € als Vorsteuer abziehen.

Eine Rechnung, in der Brutto-Kleinbeträge mit Netto-Entgelten und darauf entfallender USt verquirlt werden, entspricht nicht den Vorschriften des UStG.

Schöne Grüße

MM