Hallo
Folgendes problem,wollte demnächst bei einem Auktionshaus als gewerblicher verkäufer Artikel verkaufen,meine Frage bei Festpreisartikel gebe ich die Mehrwersteuer mit an aber wie ist das bei Auktionen kommt diese dann mit auf den VP drauf.Muß ich überhaupt die Steuer mit aufführen da ich dieses ja als nebenerwerb betreibe und nicht über 17000,-€ in jahr komme und somit als kleinunternehmer zähle.Wie wäre die Zahlung an das Finanzamt prozentual gesehen.Und wie ist es mit der Garantie verkaufe nur gebrauchte Artikel.danke für euere Antworten.
Mfg
Steffen
Hallo,
Folgendes problem,wollte demnächst bei einem Auktionshaus als
gewerblicher verkäufer Artikel verkaufen,meine Frage bei
Festpreisartikel gebe ich die Mehrwersteuer mit an aber wie
ist das bei Auktionen kommt diese dann mit auf den VP
alle Preise bei Ebay sind Bruttopreise. http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html
drauf.Muß ich überhaupt die Steuer mit aufführen da ich dieses
ja als nebenerwerb betreibe und nicht über 17000,-€ in jahr
komme und somit als kleinunternehmer zähle.Wie wäre die
Wenn Du selbst keine Steuer abführst, darfst Du diese überhaupt nicht ausweisen. Ob Du steuerpflichtig bist, solltest Du lieber im Steuerbrett fragen.
Zahlung an das Finanzamt prozentual gesehen.Und wie ist es mit
der Garantie verkaufe nur gebrauchte Artikel.danke für euere
Antworten.
Garantie muss niemand einräumen. Es gilt aber die gesetzliche Gewährleistung, die man als Unternehmer Verbrauchern gegenüber nicht ausschließen und nur begrenzt einschränken darf.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsg%C3%BCterkauf
Dann wäre da auch noch das Widerrufsrecht mit all seinen Folgen und Belehrungspflichten, mit dem Du Dich noch zu befassen hättest.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzvertrag
Gruß
S.J.