Mehrwertsteuer, ausländischer Anbieter nach D?

Mal angenommen, jemand würde aus dem außereuropäischen Ausland Internet-Dienstleistungen für Kunden in Deutschland anbieten, wie etwa das Erstellen von Websites, und alles liefe ausschließlich online ab.

Da wird ja keine Mehrwertsteuer berechnet.

Aber wie wäre es denn, wenn der Anbieter ein Konto in Deutschland einrichtet, um es den Kunden bequem zu machen, sein Honorar zu zahlen.

Hätte sowas Auswirkungen auf die Steuerpflicht in Deutschland? Denn das Geld geht ja in Deutschland an den Anbieter.

Danke
Dan

Ort einer sonstigen Leistung aus Drittland
Hi Dan,

wenn der Empfänger der Leistung (= Kunde) ein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung in Deutschland, der Umsatz ist steuerbar und steuerpflichtig, aber der Leistungsempfänger schuldet die USt. Fakturiert wird ohne USt.

Wenn der Empfänger der Leistung kein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung in Deutschland, der Umsatz ist steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland, aber der Unternehmer, der die Leistung erbringt, schuldet die USt.

Wenn der Unternehmer, der die Leistung erbringt und die im zweiten Fall fällige USt nicht anmeldet und abführt, ein Konto in D eröffnet, wird es für den Fiskus ziemlich leicht, zur Beitreibung der hinterzogenen USt dieses Konto zu pfänden. Das ist je nach Zusammenarbeit mit den Behörden in dem Land, in dem der Steuerhinterzieher sitzt, leichter als die Beitreibung in diesem Land.

Um die Definition des Ortes der Sonstigen Leistung im deutschen USt-Recht zu verstehen, ist es nützlich, wenn Du § 3a UStG in aller Ruhe Punkt für Punkt durchliest. Für den Unternehmer aus dem vorgetragenen Fall kann das alles böse ins Auge gehen, falls er nicht ausschließlich für Unternehmer tätig ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html

Schöne Grüße

Dä Blumepeder