Ort einer sonstigen Leistung aus Drittland
Hi Dan,
wenn der Empfänger der Leistung (= Kunde) ein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung in Deutschland, der Umsatz ist steuerbar und steuerpflichtig, aber der Leistungsempfänger schuldet die USt. Fakturiert wird ohne USt.
Wenn der Empfänger der Leistung kein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung in Deutschland, der Umsatz ist steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland, aber der Unternehmer, der die Leistung erbringt, schuldet die USt.
Wenn der Unternehmer, der die Leistung erbringt und die im zweiten Fall fällige USt nicht anmeldet und abführt, ein Konto in D eröffnet, wird es für den Fiskus ziemlich leicht, zur Beitreibung der hinterzogenen USt dieses Konto zu pfänden. Das ist je nach Zusammenarbeit mit den Behörden in dem Land, in dem der Steuerhinterzieher sitzt, leichter als die Beitreibung in diesem Land.
Um die Definition des Ortes der Sonstigen Leistung im deutschen USt-Recht zu verstehen, ist es nützlich, wenn Du § 3a UStG in aller Ruhe Punkt für Punkt durchliest. Für den Unternehmer aus dem vorgetragenen Fall kann das alles böse ins Auge gehen, falls er nicht ausschließlich für Unternehmer tätig ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
Schöne Grüße
Dä Blumepeder