Hi zusammen,
das Thema wurde in ähnlicher Form schon behandelt. Den konkreten Fall konnte ich in der Suche nicht finden.
Ich möchte mir einen Gebrauchten kaufen. Der Händler bietet den im Kundenauftrag an und schließt die Gewährleistung aus.
So weit klar, er ist nur Vermittler, der Vertrag kommt zwischen dem Verkäufer und mir zustande.
Jetzt sagt der Händler aber: Die Mehrwertsteuer ist ausweisbar.
Nun meine Konfusion: Wenn die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann, muss der Verkäufer ein gewerblicher Anbieter sein, oder nicht? Dann kann aber die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.
Der Händler kann auf den Verkaufspreis ja auch keine Mehrwertsteuer erheben, da er das
Fahrzeug nicht verkauft…
Hat da jemand eine Idee? Für mich sieht das so aus, als wolle sich der Händler mit dem „Kundenauftrag“ vor der Gewährleistung drücken…
Danke im Voraus für die Hilfe!
Viele Grüße
Martin