Mehrwertsteuer ausweisbar beim Gebrauchtwagenkauf

Hi zusammen,

das Thema wurde in ähnlicher Form schon behandelt. Den konkreten Fall konnte ich in der Suche nicht finden.

Ich möchte mir einen Gebrauchten kaufen. Der Händler bietet den im Kundenauftrag an und schließt die Gewährleistung aus.

So weit klar, er ist nur Vermittler, der Vertrag kommt zwischen dem Verkäufer und mir zustande.

Jetzt sagt der Händler aber: Die Mehrwertsteuer ist ausweisbar.

Nun meine Konfusion: Wenn die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann, muss der Verkäufer ein gewerblicher Anbieter sein, oder nicht? Dann kann aber die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

Der Händler kann auf den Verkaufspreis ja auch keine Mehrwertsteuer erheben, da er das
Fahrzeug nicht verkauft…

Hat da jemand eine Idee? Für mich sieht das so aus, als wolle sich der Händler mit dem „Kundenauftrag“ vor der Gewährleistung drücken…

Danke im Voraus für die Hilfe!

Viele Grüße

Martin

Hi

Dann lasse dir den Brief von dem Objekt der Begierde einmal zeigen.

Wenn der Vorbesitzer ein Gewerblicher Kunde , z.b. Schreinerei Müller war , dann kann das so richtig sein .
Die Schreinerei kann die Mwst ausweisen , da Sie aber nicht mit Fahrzeugen handelt , ist Sie nicht Garantieverpflichtet .

gruss

Toni

Hi,

bist Du Dir da sicher?

Ich habe auf einem Portal folgende Aussage gefunden:

Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel „Gekauft wie gesehen“ oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.

Dies hieße doch, dass jeder Gewerbetreibende für die Gewährleistung einstehen müsste, auch wenn er nicht Händler ist…

Viele Grüße

Martin

Hallo zusammen,

das habe ich vor einigen Jahren auch mal genau so gehört. Aber wie soll eine Firma bzw. ein Selbständiger wie der im Beispiel genannte Schreiner, der sich überhaupt nicht mit Autos auskennt, eine Gewährleistung übernehmen?
Gerade viele „kleine“ Selbständige Unternehmer fahren (nicht nur) in der Anfangszeit relativ alte Autos, die man heutzutage bei keinem seriösen Autohändler mehr bekommt. Und zwar genau aus dem Grund, weil niemand eine Gewährleistung übernehmen kann. Diese Leute hätten doch gar keine reelle Chance, ihr altes Auto irgendwann mal zu verkaufen.

Auch denke ich mal, dass es im Zweifelsfall auf das Urteil eines einzelnen Richters ankommt.

Beste Grüße
Guido

Diese Leute hätten doch gar keine reelle Chance, ihr

altes Auto irgendwann mal zu verkaufen.

Doch an einen anderen Gewerbetreibenden, dort greift ein Ausschluss dann wieder.

Gruß

derschwede77

Hi,

um zur Antwort auf die Frage selbst etwas beizutragen…

Laut ADAC „gilt als Unternehmer bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. … Das muss nicht unbedingt ein gewerblicher Autohändler sein. Das kann z.B. auch ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sein, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.“

Viele Grüße

Martin