Hallo,
ich komme gleich zur Sache:
es ist ja so, dass man als Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen muss und damit seine Produkte quasi um 19 % günstiger anbieten kann.
Angenommen, ein Kleinunternehmer hätte nun ein Programm zur Rechnungserstellung, das aber automatisch die MWST mit aufführt. Wäre es dann rechtens, die MWST mit 0 % anzugeben, oder darf das Wort MWST in der Rechnung überhaupt nicht auftauchen?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Sebastian
Hallo,
es ist ja so, dass man als Kleinunternehmer keine
Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen muss
passt besser in Brett Steuern!
Auf der Rechnung muss dann z.B. vermerkt sein
Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei."
Agnes
Achso,
das Wort MwsT. darf m.M.n schon draufstehen., Schreib einfach 0% und eben den entsprechenden hinweis auf §19.
Agnes
Auf der Rechnung muss dann z.B. vermerkt sein
Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei."
Kleinunternehmer sind nicht von der Umsatzsteuer befreit sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Das ist was ganz anderes.
Grüße
Auf Rechnungen eines Kleinunternehmers hat der Begriff Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer nichts zu suchen. Man kann (muss nicht) einen Hinweis draufschreiben, „Kleinunternehmer nach § 19 UStG“.
Wer eine Steuer mit 0% benennt, das könnte zu Irritationen führen oder ggf. den Eindruck eines unrechtmäßigen Steuerausweises herbeiführen bzw. könnte dies auf Steuerfreiheit nach z.B. § 4 UStG hinweisen.
Wenn dort steht, Umsatzsteuersatz = 0%, dann ist das falsch. Ich würde davon abraten, solche Rechnungen auszustellen.
Ggf. sollte man mal beim Hersteller der Software nachfragen, warum sowas nicht berücksichtigt wurde.
MfG
Oerdiz
Ich habe noch eine weitere Frage. Wenn sich der Kleinunternehmer als Fotograf selbständig macht und dafür sehr hohe Ausgaben in Form von Materialanschaffung (Objektiven etc) entstehen, die er beim Finanzamt geltend machen will, ist es da nicht eventuell sinnvoller, doch MIT Umsatzsteuer zu handeln?
Denn wenn ichs richtig verstanden habe, ist es doch so, dass ein Kleinunternehmer, der die Umsatzsteuer nicht ausweist auch die Ausgaben nur netto geltend machen kann, richtig? Dadurch ginge die UST der Ausgaben quasi verloren?!
Bei hohen Ausgaben wäre es demnach sinnvoller, Ust auszuweisen + abzuführen, aber bei den Ausgaben auch geltend machen zu können.
Falls das so weit richtig ist, ist meine nächste Frage:
muss die Vorsteuer in jedem Fall monatlich abgeführt werden? Ich meine, ich hätte was gelesen, dass das Finanzamt je nach Höhe des Umsatzes entscheidet, ob die Vorsteuer nur einmal pro Jahr oder monatlich gemacht und abgeführt werden muss. Oder ist das Humbug?
Danke für Eure Hilfe!!
Sebastian
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Hi,
das Wort MwsT. darf m.M.n schon draufstehen., Schreib einfach
0% und eben den entsprechenden hinweis auf §19.
hast du dafür eine Gesetzesquelle?
Der Tipp von Oerdiz finde ich rechtlich einwandfreier.
Schöne Grüße
C.
Hallo,
Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei."
ist falsch
„In dieser Rechnung ist wegen Anwendung § 19 I UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
siehe
/t/ust-rechnung-mit-mwst-obwohl-steuerbefreit/3437267
/t/mehrwertsteuer-bei-kleinunternehmer/2815179
Schöne Grüße
C.