Hi w-w-w´ler
nach einem Autounfall (Totalschaden) liegt der Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeuges bei €2400,- incl. Mehrwertsteuer. Die gegnerische Versicherung hat aber nur € 2068,97 bezahlt. Sprich ohne Mehrwertsteuer. Bleibe ich auf diesem Verlust von immerhin knapp € 400,- sitzen? Oder muss die das zahlen. Ich bin als Kleingewerbe nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die schreiben seit dem 1.08.02 August ist keine Mehrwertsteuer zu entschädigen.
Gruss Mark
Hi w-w-w´ler
es stimmt, das bei abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten die Mwst nicht zu bezahlen ist.
Gruß Anno
nach einem Autounfall (Totalschaden) liegt der
Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeuges bei €2400,- incl.
Mehrwertsteuer. Die gegnerische Versicherung hat aber nur €
2068,97 bezahlt. Sprich ohne Mehrwertsteuer. Bleibe ich auf
diesem Verlust von immerhin knapp € 400,- sitzen? Oder muss
die das zahlen. Ich bin als Kleingewerbe nicht
mehrwertsteuerpflichtig. Die schreiben seit dem 1.08.02 August
ist keine Mehrwertsteuer zu entschädigen.
Gruss Mark
Hallo Mark,
nach einem Autounfall (Totalschaden) liegt der
Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeuges bei €2400,- incl.
Mehrwertsteuer. Die gegnerische Versicherung hat aber nur €
2068,97 bezahlt. Sprich ohne Mehrwertsteuer. Bleibe ich auf
diesem Verlust von immerhin knapp € 400,- sitzen? Oder muss
die das zahlen. Ich bin als Kleingewerbe nicht
mehrwertsteuerpflichtig. Die schreiben seit dem 1.08.02 August
ist keine Mehrwertsteuer zu entschädigen.
Ist wohl noch derzeit rechtlich umstritten. Ich habe in einer Quelle (s.Link) den Vorschlag gefunden, die Abrechnung mit der Versicherung vorbehaltlich einer späteren Nachforderung der MWSt. vorzunehmen, falls Du Dir einen Ersatz-PKW beschaffst.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=2503
Grüße
Jürgen
Hallo Mark,
die Mehrwertsteuer bekommst Du nach meiner Kenntnislage nur noch bezahlt, wenn diese auch tatsächlich anfällt. Also wenn Du Dir ein neues Auto (vom Händler mit ausgewiesener MWSt auf Rechnung) kaufst oder wenn Du Dein Auto selbst wieder aufbaust und Ersatzteile kaufst, für die MWSt anfällt. In diesen Fällen kannst Du die nachgewiesene Steuer nachträglich von der Versicherung einfordern. Für rechtlich fundierte Auskunft und ggf. Unterstützung bitte einen Anwalt bzw. Steuerberater konsultieren.
Gruß Uwe
HI Joachim
ich habe fast das gleiche Problem, ich habe aber einen Ersatzwagen angeschafft. Allerdings ein Gebrauchter vom Händler, die Mehrwertsteuer ist daher auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Wie würdest du diesen Fall beurteilen?
Gruß
Jeanny
Hi w-w-w´ler
es stimmt, das bei abrechnung nach Kostenvoranschlag oder
Gutachten die Mwst nicht zu bezahlen ist.
Gruß Anno
nach einem Autounfall (Totalschaden) liegt der
Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeuges bei €2400,- incl.
Mehrwertsteuer. Die gegnerische Versicherung hat aber nur €
2068,97 bezahlt. Sprich ohne Mehrwertsteuer. Bleibe ich auf
diesem Verlust von immerhin knapp € 400,- sitzen? Oder muss
die das zahlen. Ich bin als Kleingewerbe nicht
mehrwertsteuerpflichtig. Die schreiben seit dem 1.08.02 August
ist keine Mehrwertsteuer zu entschädigen.
Gruss Mark
Hallo Jeanny,
ist ja eine Händler-Quittung und Rechnung dabei.
Einfach diese 16% abziehen und einreichen … wenn es sich lohnt. 
Gruß
Marco
Danke schön
Hi Uwe,
herzlichen Dank, dir und allen anderen Antwortern. Da hab ich wohl Pech gehabt.
Gruss Mark