Hallo,
muss man auf den Kaufpreis eines Bauplatzes (unbebaut) noch 19% Mehrwertsteuer bezahlen, oder ist das mit der Grunderwerbssteuer abgegolten?
Danke für Eure Antworten
Hallo,
muss man auf den Kaufpreis eines Bauplatzes (unbebaut) noch 19% Mehrwertsteuer bezahlen, oder ist das mit der Grunderwerbssteuer abgegolten?
Danke für Eure Antworten
Wenn der Eigentümer und Verkäufer das Grundstück aus seinem Betriebsvermögen verkauft, kann es sein, dass er zusätzlich die Umsatzsteuer nehmen muss.
Normalerweise werden Grundstücke ohne Umsatzsteuer verkauft, da sie meist im Privatvermögen gehalten werden.
Beim Eigentümerwechsel nimmt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer vom Käufer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises des reinen Grundstückswertes.
Haben Sie diese Forderung vom Eigentümer/Verkäufer?
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
dass er zusätzlich die Umsatzsteuer nehmen muss.
ist es nicht so, dass der Kaufpreis die Umsatzsteuer beinhaltet. Als privater Käufer kann es mir doch gleichgültig sein, was der Verkäufer mit dem Erlös macht. Ob er einen Teil als Spekulationssteuer, oder Umsatzsteuer an den Fiskus abführt, ob er offene Hypothekenforderungen befriedigt, oder seine Ex-Frau auszahlt.
Ist der Käufer selbst umsatzsteuerpflichtig, dann kann es Sinn machen die USt auszuweisen.
Sind Grundstücke überhaupt Umsatzssteuerpflichtig? Oder, wenn überhaupt, nur die darauf errichteten Gebäude und Baumaßnahmen?
vnA
Nein. Wenn das zu veräussernde Grundstück zum Betriebsvermögen gehört, wird die UST zusätzlich in Rechnung gestellt, vorausgesetzt, dass der Betrieb auch umsatzsteuerpflichtig ist.
Das Finanzamt nimmt dann diese UST ein. Andernfalls müsste der Verkäufer aus dem Kaufpreis die UST bezahlen. Das wäre ein Verlust um diesen Betrag, was niemand in Kauf nehmen würde.
Bei normalen Grundstücksverkäufen, als auch bei Privatverkauf von Immobilien fällt keine UST an, also ist auch keine UST im Kaufpreis enthalten.
Kein gewerblicher Verkäufer kann sich bei Verkäufen aus dem Betriebsvermögen an einen Privatmann erlauben Nettopreise als Kaufgrundlage anzugeben.
Die Currywurst kostet 1,80 € und nicht 1,51 plus MWSt
Das Grundstück kostet 100.000 € und nicht 84.033,61 plus MWSt
Dass das für den Verkäufer ein Verlust ist, stimmt auch nur, wenn beim Erwerb nicht schon die USt ausgewiesen wurde. Abgesehen davon zwingt ihn niemand zu diesem Preis zu verkaufen.
Dass bei normalen Verkäufen die USt keine Rolle spielt, ist klar. Was mich interessiert ist die Frage, ob bei Verkauf von Grundstücken (ohne Bebauung) aus dem Betriebsvermögen an USt-pflichtige Käufer überhaupt USt anfällt.
vnA
Ich hatte auf die Anfrage von powers geantwortet. da keine Zusatzfrage mehr von ihm kam, denke ich, dass diese Anfrage ausreichend beantwortet wurde.
Wenn eine Sache, auch ein Grundstück, zum Betriebsvermögen als Gewerbebetrieb mit UST-Option gehört, wird zusätzlich die MWST von derzeit 19% fällig. Diese ist zusätzlich auszuweisen.
Ich denke, dass damit diese Sache abgeschlossen werden kann. Es ist im Privatimmobilienbereich einfach zu selten, dass man darüber sich weit und breit auslassen sollte.
Und der private Käufer kann ja selbst entscheiden, falls ein derartiges Grundstück angeboten wird, dieses Angebot anzunehmen oder nicht.
Beim Immobilienkauf sind ganz andere Dinge von grosser Wichtigkeit.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Wenn eine Sache, auch ein Grundstück, zum Betriebsvermögen als
Gewerbebetrieb mit UST-Option gehört, wird zusätzlich die MWST
von derzeit 19% fällig.
das ist falsch. der verkauf ist steuerbefreit. es steht dem verkäufer aber frei, auf die befreiung zu verzichten, weil er z.b. innerhalb des zehnjährigen berichtigungszeitraumes für die vorsteuer liegt.
umsatzsteuerausweis bei grundstücksverkäufen ist nur im B2B üblich und sinnvoll.
gruß inder