Hallo,
mir ist nicht ganz klar wie das mit der Mehrwertsteuer bei einem
Hausbau läuft.
Wenn man als Firma ein Haus baut, um die Wohnung zu vermieten, muss
man einen beachtlichen Teil als Mehrwertsteuer an das Finanzamt
abführen. Also muss man die Märchensteuer doch auch durch den Kredit
mit abdecken, oder?
Außerdem ist doch die Vorsteuer eine Forderung, die man mit der
Umsatzsteuer gegenrechnen kann. Oder ist diese Ansicht falsch?
Muss man die zu zahlende Steuer mit durch den Kredit finanzieren? Und wann kann man die bereits
gezahlte Steuer wieder zurück bekommen? Geht das wirklich nur über die
zukünftigen Mieteinnahmen?
MfG Lutz Langer
Servus,
Wenn man als Firma ein Haus baut, um die Wohnung zu vermieten,
muss
man einen beachtlichen Teil als Mehrwertsteuer an das
Finanzamt
abführen.
Nein. Umsätze aus Vermietung von Grundstücken sind USt-frei - § 4 Nr. 12a UStG. Auf die Steuerbefreiung kann verzichtet werden, wenn die Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt - § 9 Abs 1 UStG. Eine vermietete Wohnung wird regelmäßig nicht für ein Unternehmen genutzt, sondern zum Wohnen. Also kein Verzicht auf die USt-Befreiung möglich.
Und wegen Steuerfreiheit des Umsatzes kein Vorsteuerabzug.
Wenn man eine Wohnung z.B. an ein Callgirl vermietet, das umsatzsteuerlich Unternehmerin ist und die Wohnung nur zum Empfangen von Kunden, nicht zu eigenen Wohnzwecken, verwendet, sieht das anders aus:
Bei Option zur Steuerpflicht gleichzeitig Vorsteuerabzug, d.h. wenn das Haus gebaut wird, kostet es nur die „Netto“-Entgelte, und das, was als großer Brocken Vorsteuer beim Bauherrn landet, läuft in kleinen Schlucken als USt später wieder zum Fiskus zurück - Option zur USt-Pflicht als Finanzierungshilfe.
Schöne Grüße
MM