grundsätzlich halte ich was davon ohne Makler zu verkaufen
aber wenn - wie bei uns - üblicherweise der Käufer die Maklergebühren übernehmen muss, hat der Käufer eigentlich nichts von der Ersparnis und muss noch dazu eigenen Zeitaufwand für Besichtigungen investieren
Kann er irgendwie die MwSt. (die er dem Fotografen zahlen muss) wiederbekommen?
„wiederbekommen“ der gezahlten Mehrwertsteuer ist nur als abziehbare Vorsteuer möglich, d.h. wenn grundsätzlich die Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (der Fotograf wird sicher näheres dazu wissen)
Oder die Später bei der Steuererklärung als (Werbungskosten? ) absetzen?
Jegliche Umsatzsteuer ist beim „Endabnehmer“ oder sonstigem Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigten (z.B. Kleinunternehmer, Wohnungsvermieter, Gewerberaumvermieter der nicht zur Umsatzsteuer optiert hat) eine ganz normale Ausgabe und wie die Hauptleistung als Werbungskosten bei den zu versteuernden Einkünften von der Steuer absetzbar
Allerdings darf sich der Immobilienverkäufer glücklich schätzen, wenn sein Verkauf nicht steuerpflichtig ist! Leider bleiben dann auch die Veräußerungskosten nicht absetzbar, aber unterm Strich dürfte der Verkäufer sich deutlich besser stehen - siehe z.B:
http://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/hausve…