Mehrwertsteuer bei Immobilienverkauf

hallo,

ein Bekannter würde gerne sein Haus ohne Makler verkaufen. Um einfach mehr
Interessenten zu erreichen und dadurch auch hoffentlich einen höheren
Ertrag einzufahren. :smile:

Dafür würde er jetzt gerne etwas Geld in die Präsentation und
Vermarktung stecken. Eventuell einen Profifotografen engagieren…

Seine Frage ist nun:
Kann er irgendwie die MwSt. (die er dem Fotografen zahlen muss)
wiederbekommen? Oder die Später bei der Steuererklärung als
(Werbungskosten? ) absetzen?

Er ist eine Privatperson und verkauft das erste und wahrscheinlich das letzte mal ein haus.

Hallo,
leider weiß ich das nicht genau. Aber da man ja auch die Maklerkosten absetzen kann, denke ich das man auch alle anderen Verkaufskosten (Anzeigen, Fotos usw.) absetzen kann.
MfG

Kannst Du die Mehrwertsteuer, die Du z.B. bei einem Autokauf bezahlst denn irgenwie vom Finanzamt zurückerhalten?? Nein, das kannst Du nicht, denn Du bist kein Unternehmer sondern sogen. Endverbraucher und als Endverbraucher verbleibt nun einmal die Mehrwertsteuer immer bei Deinen Kosten. Aber auch nicht jeder Unternehmer kann die Mehrwertsteuer absetzen, er kann das nur, wenn er auch verpflichtet ist, für seine Umsätze Umsatzsteuer zu zahlen. Kleinunternehmer, die nicht verpflichtet sind Umsatzsteuer zu zahlen können gezahlte Vorsteuer auch nicht zurückerhalten. Das können sie nur, wenn sie sich als Kleinunternehmer freiwillig verpflichten mindestens 5 Jahre den entsprechenden Steuersatz (meistens 19 %) von ihren Umsätzen an das Finanzamt abzuführen, dann können sie ihre Steuerlast mit der sogenannten Vorsteuer verringern.
Verstanden ???

nein…keine erstattung der vorsteuer möglich…er ist kein unternehmer…und wenn, dann müsste er den verkauf versteuern…

oder handelt es sich um ein vermietetes haus???

nein,
Endverbraucher können in keinem Fall die MwSt. zurück bekommen. Die sog. Vorsteuer können nur Gewerbetreibende abziehen, die auf die MwSt (auch UmsatzSteuer genannt)optiert haben.
Gruß

Hallo! Grundsättzlich gilt, dass die Differnez zwischen Anschaffungs- und Veräußerungskosten versteuert werden muss, vorausgesetzt, dass zwischen diesen Ereignissen nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind. Der Gewinn kann dann um die Kosten wie Makler oder auch Kosten für Fotos etc. gemindert werden. In diesem Fall werden alle Kosten steuermindernd wirksam, nicht nur die Mehrwertsteuer.

Hallo, da man als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt

ist, wird das nicht gehen.
hallo,

ein Bekannter würde gerne sein Haus ohne Makler verkaufen. Um
einfach mehr
Interessenten zu erreichen und dadurch auch hoffentlich einen
höheren
Ertrag einzufahren. :smile:

Dafür würde er jetzt gerne etwas Geld in die Präsentation und
Vermarktung stecken. Eventuell einen Profifotografen
engagieren…

Seine Frage ist nun:
Kann er irgendwie die MwSt. (die er dem Fotografen zahlen
muss)
wiederbekommen? Oder die Später bei der Steuererklärung als
(Werbungskosten? ) absetzen?

Er ist eine Privatperson und verkauft das erste und
wahrscheinlich das letzte mal ein haus.

danke für diese sehr patzige Antwort…

Das war meine erste Frage und Erfahrung hier. Vielen dank für all die hilfreichen Antowrten! Auch wenn ich die MwSt. nicht zurück bekomme, werde ich trotzdem ohne makler verkaufen und die anfallenden Kosten für die Präsentation auf den gesamtpreis drauflegen.
Ein schönen Sonntag wünsche ich allen!

Peter

Ich denke, meine Antwort war sehr ausführlich, konkret und verständlich. Wenn ich sie Deiner Ansicht nach nicht blumig genug verpackt habe, tut es mir leid, aber Steuergesetze sind nun einmal wie sie sind. Und ich dachte eigentlich immer, dass jeder weiß, dass die in allen Preisen enthaltene Mehrwertsteuer vom Verbraucher nirgendwo gegengerechnet werden kann.

Das würde mich staark wundern. Eine Privatperson kann keine Mehrwertsteuer zurückfordern. Allerdings muss er auch keine Mehrwertsteuer für die Immob ile verlangen :smile:

grundsätzlich halte ich was davon ohne Makler zu verkaufen
aber wenn - wie bei uns - üblicherweise der Käufer die Maklergebühren übernehmen muss, hat der Käufer eigentlich nichts von der Ersparnis und muss noch dazu eigenen Zeitaufwand für Besichtigungen investieren

Kann er irgendwie die MwSt. (die er dem Fotografen zahlen muss) wiederbekommen?

„wiederbekommen“ der gezahlten Mehrwertsteuer ist nur als abziehbare Vorsteuer möglich, d.h. wenn grundsätzlich die Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (der Fotograf wird sicher näheres dazu wissen)

Oder die Später bei der Steuererklärung als (Werbungskosten? ) absetzen?

Jegliche Umsatzsteuer ist beim „Endabnehmer“ oder sonstigem Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigten (z.B. Kleinunternehmer, Wohnungsvermieter, Gewerberaumvermieter der nicht zur Umsatzsteuer optiert hat) eine ganz normale Ausgabe und wie die Hauptleistung als Werbungskosten bei den zu versteuernden Einkünften von der Steuer absetzbar

Allerdings darf sich der Immobilienverkäufer glücklich schätzen, wenn sein Verkauf nicht steuerpflichtig ist! Leider bleiben dann auch die Veräußerungskosten nicht absetzbar, aber unterm Strich dürfte der Verkäufer sich deutlich besser stehen - siehe z.B:

http://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/hausve…

Hallo ,

als Privatperson kann er keine Mehrwertsteuer geltend machen.
Inwieweit diese Kosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, kann ich nicht sagen.

Hallo peter willam,
MwSt wird nur erstattet, wenn man gewerblich tätig ist oder zur USt optiert hat. Bei Privatpersonen geht das generell nicht.
MfG
J. Wolf

hallo,nein - die Mehrwertsteuer kann er als Privatperson nicht wiederbekommen. Aber: er kann sämtliche Ausgaben, die mit dem Verkauf der Immobilie verbunden sind (also Fotografien (Rechnungen), Kosten für das ERstellen von Anzeigen, Grundbuchgebühren usw. nachher bei der ESt angeben und Absetzen, d.h. den Gewinn des Verkaufs verringern.

ein Bekannter würde gerne sein Haus ohne Makler verkaufen. Um
einfach mehr
Interessenten zu erreichen und dadurch auch hoffentlich einen
höheren
Ertrag einzufahren. :smile:

Dafür würde er jetzt gerne etwas Geld in die Präsentation und
Vermarktung stecken. Eventuell einen Profifotografen
engagieren…

Seine Frage ist nun:
Kann er irgendwie die MwSt. (die er dem Fotografen zahlen
muss)
wiederbekommen? Oder die Später bei der Steuererklärung als
(Werbungskosten? ) absetzen?

Er ist eine Privatperson und verkauft das erste und
wahrscheinlich das letzte mal ein haus.

hey,
hat er das Haus selbst bewohnt oder vermietet ?
Bei Vermietung könnte er alles was damit zu tun hat als Werbungskosten absetzen.

Hallo,
Die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen kann nur ein Unternehmer. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Bekannter kein Unternehmer ist und das Haus sowieso Privatbesitz ist. Also geht da nichts.
Zu Werbungskosten: Werbungskosten können abgesetzt werden, wenn Steuern gezahlt werden müssen. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Hausverkauf um einen Privatverkauf handelt (und der wäre Steuerfrei) und somit auch keine Steuern anfallen.
Ich hoffe, die Antwort hilft weiter.

Gruss
Wilfried

Werbungskosten = JA

Umsatzsteuer = NEIN

Als Privatmann kann meine keine Umsatzsteuer verrechnen wie ein Unternehmer, weder kann man sie als Ausgabe bei der Steuererklärung geltend machen.