Mehrwertsteuer bei Monteurzimmer?

Wenn ein Zimmer, privat, für 2-3 Tage vermietet wird und der Nutzer möchte eine Rechnung mit MwSt. kann man das unbedenklich ausschreiben?

Hallo,

wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet gemäß § 14c (2) S. 1 UStG den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt; vgl. § 14c (2) S. 2 UStG. Zweck der Regelung ist es, Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern.

Gruss