Hallo,
ich bin neu hier und möchte meine erste Frage stellen.
Sehe ich das richtig, dass z.B. Pensionen usw. in der Regel immer MwSt erstattet bekommen, auch wenn die Umsätze z.B. doppel so hoch sind wie die Ausgaben.
Beispiel: Einnahmen 10.000 Euro, 7 % Steuer = 700 Euro,
Ausgaben 5000 Euro, 19 % Steuer = 950 Euro,
Erstattung 250 Euro.
Im Beispiel sind zur Vereinfachung nur Übernachtungskosten mit dem geringen Steuersatz berücksichtigt.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Umsatzsteuerzahllast bei Pension, Hotel usw.
Servus,
die Schweiz, die Mehrwertsteuer erhebt, hat andere Steuersätze als die von Dir genannten.
Deutschland erhebt Umsatzsteuer.
Es gibt sehr viele Unternehmer, die ausschließlich Umsätze zum ermäßigten Steuersatz 7% ausführen und dennoch ständig USt-Zahllasten haben.
Du kannst ja mal überlegen, wie sich die laufenden Kosten bei so einem Hotelbetrieb zusammensetzen und wo da überhaupt abziehbare Vorsteuer zu finden ist.
Hinweis: Abschreibung - keine abziehbare Vorsteuer; Personal - keine abziehbare Vorsteuer; Wasser - ermäßigter USt-Satz; Abwasser, Niederschlagswasser - keine abziehbare Vorsteuer; Versicherungen - keine abziehbare Vorsteuer; Lebensmittel - ermäßigter USt-Satz.
Weiterführend: Wenn Du dich ein bissle mehr mit dem Thema USt beschäftigst, wirst Du sehen, dass unterm Strich überhaupt kein Unternehmer USt zahlt. Mit der USt sind nur die Verbraucher belastet - die Unternehmer besorgen bloß das Inkasso und leiten die eingenommene USt dann weiter.
Schöne Grüße
MM
kein Moderator mehr
Hi,
Seit drei Tagen bin ich kein Moderator mehr.
Ende der nächsten Woche melde ich mich auch noch ab.
Schöne Grüße
C.
Weiterführend: Wenn Du dich ein bissle mehr mit dem Thema USt
beschäftigst, wirst Du sehen, daß unterm Strich überhaupt
kein Unternehmer USt zahlt. Mit der USt sind nur die
Verbraucher belastet - die Unternehmer besorgen bloß das
Inkasso und leiten die eingenommene USt dann weiter.
Quatsch - ich weiß da ein paar Unternehmer, die USt zahlen müssen:
- Vermieter von Wohnraum
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- Versicherungsvertreter
- alle Unternehmer, die bzw. soweit sie umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hi Ronald,
Du meinst „die keine USt zahlen müssen“? Jo, das widerspricht sich überhaupt nicht damit, dass diejenigen, die welche abführen, sie immer auch von ihren Kunden einnehmen - mit der USt belastet ist nur der „letzte Verbraucher“, nie ein Unternehmer; dem erwächst aus der USt allenfalls ein bissle Zinsaufwand, wenn er mit sehr langen Zielen fakturiert oder im Forderungsmanagement pennt.
Schöne Grüße
MM
Hi Ronald,
Du meinst „die keine USt zahlen müssen“? Jo, das widerspricht
sich überhaupt nicht damit, dass diejenigen, die welche
abführen, sie immer auch von ihren Kunden einnehmen - mit der
USt belastet ist nur der „letzte Verbraucher“, nie ein
Unternehmer;
… außer eben die umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug erbringenden Unternehmer …
Oder sind dies etwa keine Unternehmer gemäß § 2 UStG?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Jetzt, ja. Hat ein bissle gedauert.
Ob es freilich zu viel der Ehre wäre wenn man einen Versicherungsvertreter als Unternehmer bezeichnet, ist ein ganz anderes Thema, das die Sache mit der USt nicht berührt. Im UStG ist er einer, das ist schon wahr.
Schöne Grüße
MM