Hallo,
habe eine Rechnung über 300 € erstellt. Mehrwertsteuer muss ich nicht abführen, da ich unter den Satz von 17.500 € ? falle. Mein Geschäftspartner und ich waren uns mit den 300 € für die Leistung einig. Als ich ihm jetzt sagte, dass ich kein Umsatzsteuer ausgewiesen habe, kam er ins stocken. WAs heißt das jetzt, entsteht für ihn ein Nachteil? Muss er noch was an Steuern abführen?
Hallo,
habe eine Rechnung über 300 € erstellt. Mehrwertsteuer muss
ich nicht abführen, da ich unter den Satz von 17.500 € ?
Das ist schon mal richtig, allerdings ist das beim Finanzamt so: Bin ich umsatzsteuerpflichtig, kann ich jede Mehrwertsteuer (von gekauften oder per Dienstleistung erworbenen „Sachen“ vom zu versteuernden Einkommen abrechnen. Das wäre ggf ein Nachteil für den „Geschäftspartner“ (??? ist damit Leistungsempfänger oder Kunde oder … gemeint ???)
Aber sonst gibt es meines Wissens keine Nachteile.
Der relative Nachteil entsteht in so einer Konstellation für den Kleinunternehmer, für den es günstiger wäre, zur Regelbesteuerung zu optieren, wenn seine Kunden im wesentlichen Unternehmer sind.
Aber niemand ist gezwungen, auf diese Weise Steuern zu sparen - wenn der Aufwand für die Regelbesteuerung mehr ausmacht als das dadurch gesparte Geld ausmachen würde, ist das schon in Ordnung so.
dein Kunde hat wohl erwartet, dass die 300 € inklusive Mehrwertsteuer wären, er also nur 252,10 € netto für die Sache hätte zahlen und die 47,90 € Umsatzsteuer als Vorsteuer in seine Buchhaltung nehmen müssen.
Aber das ist von Seiten deines Kunden nicht ganz richtig gedacht, wenn ihr vernünftig über die Rechnung und deren Höhe gesprochen habt, denn wer der Regelbesteuerung unterliegt fragt bei einer Rechnung nach dem Netto- und dem Bruttobetrag bzw. ob der Rechnungssteller eben Umsatzsteuer ausweist oder nicht.
Das ist schon mal richtig, allerdings ist das beim Finanzamt
so: Bin ich umsatzsteuerpflichtig, kann ich jede
Mehrwertsteuer (von gekauften oder per Dienstleistung
erworbenen „Sachen“ vom zu versteuernden Einkommen abrechnen.
…das wäre schön
im übrigen sprechen unternehmer üblicherweise immer von nettopreisen untereinander
Hallo,
habe eine Rechnung über 300 € erstellt. Mehrwertsteuer muss
ich nicht abführen, da ich unter den Satz von 17.500 € ?
falle.
Zunächst ist nicht die Umsatzgrenze entscheidend, sondern die Tatsache, ob man beim FA als Kleinunternehmer angemeldet ist oder man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat.
Als Kleinunternehmer darf man keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung schreiben!
Ab Jahreswechsel (ist ja gerade) kann man aber von Kleinunternehmer zum Unternehmer wechseln.
Daran ist man dann aber 5 Jahre gebunden.
Mein Geschäftspartner und ich waren uns mit den 300 €
für die Leistung einig. Als ich ihm jetzt sagte, dass ich
kein Umsatzsteuer ausgewiesen habe, kam er ins stocken.
Was
heißt das jetzt, entsteht für ihn ein Nachteil? Muss er noch
was an Steuern abführen?
Er kann sich keine an Dich gezahlte MwSt vom FInanzamt erstatten lassen.
Hallo!
Da habe ich mich wohl unverständlich ausgedrückt: sorry.
SO war es gemeint:
"In Deutschland wird die Umsatzsteuer in Form einer Mehrwertsteuer (Nettoumsatzsteuer) erhoben. Eine Mehrwertsteuer … ist eine Steuer, die von einem Unternehmer/Unternehmen für den von ihm produzierten Mehrwert an die Steuerbehörden abzuführen ist. Unternehmer sind zwar Steuerschuldner, dürfen die Steuer aber in der Wertschöpfungkette im Wege des Vorsteuerabzugs überwälzen und sich somit von der Steuer entlasten.
…
Unternehmer können die auf Eingangsleistungen entfallende Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurück fordern, wenn sie die mit Umsatzsteuer belasteten Güter und Leistungen für unternehmerische Zwecke einsetzen. Im Gegenzug sind Unternehmer
jedoch verpflichtet, auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.