Mehrwertsteuer bei Umsatzsteuervoranmeldung erstattet - was passiert bei Rückgabe?

Hi,

eine kurze Frage: Wenn man in Folge einer Umsatzsteuervoranmeldung die Mehrwertsteuer für eine betrieblich genutzte Ausgabe (unter 1.000 Euro inkl. MwSt.) vom Finanzamt erstattet bekommt, was geschieht dann, wenn man nach einigen Monaten das gekaufte Produkt aufgrund von ständigen Mängeln zurücksendet und den Kaufbetrag in voller Höhe erstattet bekommt? Da man den vollen Kaufbetrag inklusive der MwSt. erstattet bekommt, muss man doch sicher nachträglich eben diese MwSt. auch wieder dem Finanzamt zurücküberweisen, oder? Falls ja: Wie und wann sollte dies geschehen? Wie gibt man dies an?

Mir ist bewusst, dass hier keine verbindliche Rechtsberatung zu erwarten ist, aber ich hoffe auf Eure Tipps.

Gruß

Guten Tag Marco,

Du machst ja die USt-Voranmeldung - in dem geschilderten Fall muss man dann wohl meines Erachtens die Rückerstattung des Lieferanten als Einnahme verbuchen, d. h. den Umsatzsteuer-Eingang in der Voranmeldung addieren.

Gruß Walter VB

Das klingt nach einer guten und plausiblen Idee - mit anderen Worten: Damals war das Produkt ja eine Ausgabe und die MwSt. wurden mir zurückerstattet - und bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung gebe ich den Betrag, den ich vom Händler zurückerhalten habe (inkl. MwSt.) als Einnahme an. Und dahingehend ist es dann auch egal, wenn z.B. die Ausgabe Ende letzten Jahres stattfand und die Rückerstattung jetzt im April/Mai stattfindet? Ich habe erst mit dem Gedanken gespielt, die damalige Umsatzsteuervoranmeldung in Form einer Korrektur noch einmal durchzuführen - was aber im Vergleich zu Ihrem Vorschlag komplizierter und aufwändiger erscheint.

Das ist eine Berichtigung der Bemessungsgrundlage § 17 UStG. Der Vorsteuerabzug wird wieder rückgängig gemacht.

Das heisst: Dadurch, dass ich die Gutschrift als Einnahme angebe oder indem ich nun eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung abgebe?

Das heisst: Dadurch, dass ich die Gutschrift als Einnahme angebe oder indem ich nun eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung abgebe?