Ich möchte meinen privaten Computer an einen Gebrauchtwarenhändler verkaufen. Muss ich hierfür Mehrwertsteuer verlangen?
(Info am Rande, bei der ich nicht weiß, ob sie für die Frage überhaupt ausschlaggebend ist: Ich bin Student und verdiene nebenbei etwas Geld als selbstständiger Grafiker - allerdings so wenig, dass ich unter die Kleinunternehmerregelung falle und somit keine Umsatzsteuer zahlen muss.)
Würde mich über ein kurzes Feedback freuen.
Vielen Dank.
Moin Leon,
also, wenn man als Privatperson etwas verkauft, werden keine Mwst. ausgewiesen. Man kann dem Käufer zwar eine Quittung ausstellen, auf der man den Empfang der Kaufsumme bestätigt, in etwa so: Hiermit bestätige ich, Hans Mustermann, von Hernn Schmidt 500,-EUR für einen gebrauchten PC der Marke XYZ erhalten zu haben. Datum und Unterschrift gehören auch dazu.
Wenn man den PC als Kleinunternehmer verkauft, schreibt man zwar eine Rechnung, unten drunter steht dann aber wieder der schöne Satz: In dieser Rechnung ist gemäß § 19 I UstG keine Umsatzsteuer enthalten. Dazu kommt dann natürlich noch die Angabe der Steuer-Nummer.
Da man im zweiten Fall den Erlös aus dem PC-Verkauf allerdings am Jahresende als Einnahme mit in die Einnahmen-Überschuß-Rechnung fürs Finanzamt mit angeben muß, sollte man überlegen, ob man den PC nicht lieber als Privatperson verkauft. Der Käufer (Gebrauchtwagenhändler), kann die Steuer in BEIDEN Fällen NICHT geltend machen. Ihm kann es daher also egal sein, ob er von Dir als Privatperson oder als Kleinunternehmer kauft.
Hoffe, daß Die die Info erst mal weiter hilft.
LG, Petra
Servus,
da gibt es kein Wahlrecht zwischen einem Verkauf „als Unternehmer“ oder „als Privatperson“. Entweder, das verkaufte Wirtschaftsgut gehörte zum Betriebsvermögen, oder eben nicht.
Schöne Grüße
MM
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Hat mir weiter geholfen.
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Moin,
habe die beiden Beispiele ja auch nur gebracht, weil er geschrieben hat das er seinen PRIVATEN Computer verkaufen möchte. Im nächsten Satz dann aber anführt das er nebenbei unter berücksichtigung der KLEINUNTERNEHMERREGELUNG als selbstständiger Grafiker arbeitet, wofür er meines Erachtens nach wohl den PC benutzt.
LG Petra
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Servus,
nur, wenn der PC zu über 50% eigenbetrieblich genutzt wird, ist er notwendiges Betriebsvermögen.
Bei einer geringeren eigenbetrieblichen Nutzung kann er als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn er zu mehr als 10% eigenbetrieblich genutzt wird. Die Entscheidung für diese Behandlung fällt aber nicht erst zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Schöne Grüße
MM