Liebe Leute,
wie ist es korrekt mit der Mehrwertsteuer bei EÜR-Veranlagung nach „vereinnahmten Beträgen“:
Angenommen
am 29. Dezember wird eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer geschrieben,
am 30. Dezember wird das Gewerbe verkauft ,
am folgenden 2. Januar wird das Gewerbe abgemeldet ,
im Februar danach trifft die Bezahlung der Rechnung ein.
Wird dann die nach Gewerbeabmeldung eingenommene Mehrwertsteuer mit dem Zusatz „eingenommene MWST nach Gewerbeaufgabe“ abgeführt,
oder wie das korrekt gegenüber dem Finanzamt dargestellt?
Vielen Dank schon mal, Schwipp