Mehrwertsteuer fälschlich ausgewiesen

Hallo, ich hab da mal ne theoretische Frage.
Mal angenommen eine 2007 als Kleinunternehmer gegründete Firma führt ab mitte des Jahres 2008 auf Grund des Wunsches eines Kunden die Mwst. auf den Rechnungen auf, kann diese Firma im nachhinein die Rechnungen korrigieren und dem bzw allen Kunden eine neue Rechnung ohne aufgeführte Mwst. schicken und die alte mit einem entsprechenden Hinweis als falsch und somit ungültig bezeichnen? Sämtliche Daten wie Rechnungsdatum und Endsumme würden von der falschen Rechnung der Einfachheit halber übernommen werden. Gegenüber dem Finanzamt wurde noch keine Steuererklärung für 2008 abgegeben.
Bin für eure antworten dankbar.
Gruß Cass

§ 14c (2) UStG

(2) 1 Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag. 2 Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt. 3 Der nach den Sätzen 1 und 2 geschuldete Steuerbetrag kann berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. 4 Die Gefährdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist. 5 Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags ist beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen und nach dessen Zustimmung in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Voraussetzungen des Satzes 4 eingetreten sind.

wie würde das in der Praxis aussehen? und in welcher Reichenfolge müsste vorgegangen werden?

Steht doch da!
Entweder die USt an das FA abführen (USt-Erklärung Feld 318 ausfüllen) oder die Korrektur der Rechnungen beim FA beantragen.