Mehrwertsteuer für importierte Ware (Wohnsitz im Ausland)

Angenommen, ein Deutscher geht für ein Jahr nach USA und meldet seinen dt Wohnsitz vor der Abreise ab. Die Wohnung wird für dieses Jahr untervermietet.
In den USA kauft er einen Computer für $4000 und will ihn bei seiner Rückkehr mitnehmen.

Muss er den Computer bei der Einreise nach D beim Zoll anmelden und Zollgebühren / Mehrwertsteuer bezahlen?
(Sein Wohnsitz befindet sich zu dem Zeitpunkt noch in den USA, da er noch keine Wohnung in D hat).

Hallo!

Ja, muss er anmelden.

siehe hier, man kann es m.E. nach als Umzugsgut deklarieren, denn man wird wohl mehr als den Computer wieder mitbringen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun….

Und außerhalb von Umzügen muss man in jedem Falle anmelden, heißt, man muss durch den Roten Ausgang beim Zoll gehen und Ware angeben. Kaufbeleg mitnehmen.

Dann wäre immer die 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, ob Zoll auch, weiß ich jetzt nicht.

MfG
duck313