Mehrwertsteuer für Jongleur

Hallo Profis,

wie wird eigentlich ein Jongleur (der nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt) bzgl. Umsatzsteuer besteuert? Mit 7%, 19% oder gar nicht?

Danke, Alex

Servus,

die Umsatzsteuersätze von 19 und 7 Prozent und die USt-Befreiungen beziehen sich nicht auf bestimmte Unternehmer, sondern immer auf bestimmte Leistungen.

Der Grundsatz dabei ist: Leistungen, die ein Unternehmer ausführt, werden mit 19% USt besteuert, wenn es keine Befreiungsvorschrift gibt und wenn sie nicht ausdrücklich ermäßigt besteuert werden.

Welche Leistungen von der USt befreit sind, steht in § 4 UStG. Welche ermäßigt besteuert werden, steht in § 12 Abs 2 UStG.

Weil entgeltliche Darbietungen eines Jongleurs weder in § 4 noch in § 12 Abs 2 UStG vorkommen, werden sie zum Regelsatz von 19% besteuert.

Schöne Grüße

MM

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