Hallo, ich arbeite im Seniorenheim und bin für die Eingangsrechnungen zuständig. Dort ist einmal wöchenlich eine Qi-Gong Stunde für unsere Bewohner. Der Trainer nimmt 25,- € plus 19 % Mehrwertsteuer. Ist die Mehrwertsteuer okay??
Bitte um Antwort. Danke im voraus. noriam_marion
Wenn er ne Gewerbenameldung hat, oder hat es angemeldet das er Umsatzsteuer erheben darf. Wenn nicht, würde er Rechnungen Stellen als Privatmann, und müsste dieses Abführen gegenüber der Finanzbehörde, ohne das ihm dann ein Strafverfahren im Haus steht.
Die Mehrwertsteuer ist ok wenn der Trainer eine Rechnung stellst mit alle notwendige Angaben. Wichtig ist, dass die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und seine Steuernummer auf der Rechnung ist.
mfg
Hallo, ich arbeite im Seniorenheim und bin für die
Eingangsrechnungen zuständig. Dort ist einmal wöchenlich eine
Qi-Gong Stunde für unsere Bewohner. Der Trainer nimmt 25,- €
plus 19 % Mehrwertsteuer. Ist die Mehrwertsteuer okay??
Bitte um Antwort. Danke im voraus. noriam_marion
Hallo Marion,
wenn er das gewerblich macht, also ein angemeldetetes Gewerb hat, dann ja.
Gruß Claus
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tendenziell würde ich sagen: ja
Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG käme in Betracht. Die gibts aber - vereinfacht gesagt - nur, wenn die Leistung auch die gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen würde. Dies dürfte hier nicht der Fall sein. Eine Steuerbefreiung für Schulungen kommt auch nicht in Frage, da es sich um keinen öffentlichen Träger handelt ( hierzu müssten enstrpechende Bescheinigungen vorliegen.Ich würde sagen die Leistung ist umsatzsteuerpflichtig.
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Hallo,
ich meine ja. Für die korrekte Abführung der USt ist dann der Rechnungsaussteller zuständig.
Wichtig ist, dass sämtliche releventen Angaben (Rech-Nr, St-Nr, Betrag netto, USt, Betrag brutto, etc) auf der Rechnung vorhanden sind.
Diese Mehrwertsteuer muss er verlangen, wenn er kein
Kleinunternehmer ist. Falls er das wäre, muss er auf
seinen Rechnungen darauf hinweisen. Wenn der
Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist stellt das
kein Problem dar, weil der Umsatsteuerbetrag ja wieder
erstattet wird. Einen vergünsitgten UST-Satz kann ich
nicht erkennen. Genaue Info bei http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__12.html
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Hallo marion,
auf der Rechnung muß die Steuerident stehen, das sicherste für Sie ist ein Anruf beim FA.
viel Erfolgt - mfg. maluzo
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Ja 19% MWst ist o.k. wenn der Trainer ein Gewerbe hat und Rechnungen schreibt.
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Ich bin in dem Forum kein Experte registiriert.
VG
Yucatan