Mehrwertsteuer für Unterrichtsstunden?

Hallo allerseits,

mich würde interessieren, ob man als freiberuflicher Privat- bzw. privater Kleingruppenlehrer mit Gewerbeschein für die Unterrichtsleistungen Mehrwertsteuer entrichten muß. Gibt es da einen Unterschied zwischen dem normalen und dem Online-Dozenten, der seine Unterlagen virtuell zur Verfügung stellt? Und dann gibt es da noch den Fall, daß man nicht selbst unterrichtet, sondern Dozenten beschäftigt - wie sieht es eigentlich da aus?

Danke für evtl. Antworten,

Mohamed.

Grundsätzlich sind diese Leistungen mehrwertsteuerpflichtig. Für Kleinunternehmen (bis 50.000) gelten jedoch Sonderregelungen. Zu klären ist auch die Vorsteuerabzugsberechtigung.
Problematisch ist noch eine andere Sache: Lehrtätigkeit ist sozialversicherungspflichtig. D.H. 20% des eingenommen Geldes geht an die BfA. Selbst wenn man im Hauptberuf die Höchstgrenze der Versicherungspflicht erreicht hat. Das gilt aber nur, wenn man keine Angestellten hat - trifft also nur die kleinen Leute.
Sowohl für die MWSt. als auch die Sozialversicherung ist es völlig unerheblich, ob man on- oder offline unterrichtet.
Gruß
Bonifatius