Mehrwertsteuer im Warenkorb ausweisen?

Hallo,
ich bin gerade dabei, einen kleinen Onlineshop einzurichten. Eine Frage: In dem System, das ich gerne verwenden möchte, wird die Mehrwertsteuer als Betrag nicht ausgewiesen, sondern nur „inkl. MwSt.“.
Könnte das ein Problem werden?

Vielen Dank,
LG

Servus,

beim Angebot bis zum Kauf genügt es, wenn Du Gesamtpreise angibst.

Zur Klarstellung, dass Du nicht von der Schweiz aus lieferst (dort gibt es eine Mehrwertsteuer), wäre es allerdings hübsch, wenn Du „USt“ schriebest. So heißt die Mehrwertsteuer in Deutschland.

Und wenn jemand eine Rechnung mit ausgewiesener USt von Dir möchte, musst Du ihm eine erstellen.

Schöne Grüße

MM

Komisch, dass ich überall den Hinweis „inkl. MWSt“ finde…

Sorry, aber die UmSt. ist die Differenz zwischen Mehrwertsteuer, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird und der Vorsteuer, die ich beim Wareneinkauf zu zahlen habe Deshalb heißt es ja auch UmSt.-Voranmeldung :sunglasses:

Sorry, das ist Blödsinn. Das Ding heißt immer Umsatzsteuer, einen Begriff wie Mehrwertsteuer kennt das deutsche Umsatzsteuerrecht, genauer gesagt das UStG, nicht. Der Begriff hat sich zwar überall breitgemacht, richtiger wird es dadurch aber nicht.

Was machst du denn, wenn du mal mehr Ware eingekauft hast und dementsprechend einen Vorsteuerüberhang hast? Wird das dann eine Vorsteueranmeldung?

Data

Vergiss es. Hast recht.
Trotzdem:
Geht völlig an meiner Frage vorbei.

Noch konstruktive Antworten? Ansonsten können wir den Thread schliessen.

Klar habe ich Recht.

Die richtige Antwort hat dir Aprilfisch schon gegeben.

Data

Servus,

eine Erfindung von Dir. Kein Mensch außer Dir nennt die USt „Humppst“ oder sowas.

Und jetzt zeigst Du mir bitte die Stelle in UStG, UStAE oder UStDV, wo das Wort „Mehrwertsteuer“ vorkommt.

Ganz richtig: Es gibt sie nicht.

Deswegen nicht, weil „Mehrwertsteuer“ ein Begriff aus dem europäischen Steuerrecht ist. Die Umsetzung der europäischen Netto-Allphasen-Mehrwertsteuer heißt Umsatzsteuer. Einschließlich des von Dir beschriebenen Differenzbetrages zwischen eingenommener USt und abziehbarer Vorsteuer. Wenn es Dir zu kompliziert ist, die oben genannten Texte zu studieren, genügt ein Blick ins Formular: „Mehrwertsteuererklärung“?? - Fehlanzeige!

Schöne Grüße

MM

1 Like

Ich finde es nicht mehr komisch, sondern nur noch traurig.

Die Verwendung von diesen falschen Begriffen führt zur völligen Verwirrung der arglosen Mäuselein, die hier ständig aufschlagen, wenn sie „ein Kleingewerbe angemeldet haben“, „als freiberuflicher Weinprobierstandbetreuer HumppSt-befreit sind“ oder irgendsonen Tinnef.

Schöne Grüße

MM