Mehrwertsteuer in Polen bezahlt und in Deutschland auch nochmal?

Hallo,
ich habe Waren in Polen gekauft und 23% MwST. bezahlt, nun will ich diese Waren in Deutschland verkaufen!
Muss ich trotzdem nochmals die 19% MwSt. an das Finanzamt hier in Deutschland zahlen oder wird dies dann berücksichtigt?
Ich dachte eigentlich das es da eine genaue Definition gibt, aber nachdem ich nun mehrere Meinungen gehört habe, bin ich mir unsicher.

Vielen Dank!
Thomas

Hallo,

nach meiner Kenntnis hätten die Waren zuvor als innergemeinschftlicher Erwerb zu dir gelangen sollen. Dann wird in Polen keine Steuer auf die Waren erhoben.
Du kannst dann natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.
Die in Polen erhobene Steuer kannst du hier nicht als Vorsteuer geltend machen.

Für von dir in Deutschland verkaufte Waren musst du 19% Umsatzsteuer zahlen.

Der Verkäufer in Polen sollte also an dem Verfahren „innergemeinschaftlicher Erwerb“ teilnehmen. Auf der Rechnung muß das vermerkt sein. Hier ein Beispiel:
Polen: wewnatrzwspólnotowa dostawa towarów opodatkowana wg. stawki podatku 0% (Art.42 Ust. 0 pod. od tow.il usl.*)

Gruß Heinz

Wie hast Du die denn gekauft? Bis Du da als deutscher Unternehmer mit Umsatzsteuer-ID aufgetreten?

Hallo Thomas,

ich versuchs mal mit einer Art einfacher Sprache:

Normalerweise ist es so, dass jemand, der was kauft, um es zu verkaufen, zuerst Umsatzsteuer an seinen Lieferanten zahlt und dann von seinen Kunden Umsatzsteuer bekommt. Den Unterschied zwischen der Umsatzsteuer, die er von seinen Kunden bekommt, und der, die er an seinen Lieferanten bezahlt hat, und nur diesen Unterschied, muss er dann ans Finanzamt überweisen.

Es gibt eine Ausnahme für Leute, die nicht sehr viel verkaufen: Wenn man nur Sachen für weniger als 17.500 Euro im Jahr verkauft, braucht man keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zu überweisen.

Wenn man in anderen Ländern Sachen kauft, und wenn diese Länder zur EU gehören, kann man diese Sachen ohne die Umsatzsteuer von dem Land kaufen, wenn man dem Händler oder Hersteller seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zeigt und ihm außerdem einen Zettel gibt, auf dem draufsteht, dass man die Sachen nach Deutschland mitnimmt, und dann noch Datum, Firmenstempel und Unterschrift.

Wenn man das vergessen hat, kann man probieren, die Umsatzsteuer aus dem anderen europäischen Land wieder zu bekommen. Man muss dafür beim Bundeszentralamt für Steuern einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen. Eigentlich ist das für andere Sachen gemacht, aber manchmal funktioniert es auch, wenn man einfach einen gemachten Fehler damit korrigieren will. Es gibt eine Reihe von Bedingungen dafür, aber die kann ich nicht gut in einfacher Sprache schreiben.

Jedenfalls kann man Umsatzsteuer aus einem anderen Land nicht von der Umsatzsteuer abziehen, die man in Deutschland einnimmt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

nein. Sondern nur die Differenz aus USt und abziehbarer Vorsteuer. Und bei Einhaltung der Grenzen gem. § 19 Abs 1 UStG sowieso nicht.

Das hier:

ist verschissen, wenn der Kauf bereits über die Bühne gegangen ist. Die Antwort des Polen auf den Wunsch, den ganzen Klumpatsch nochmal neu aufzuziehen, wird allenfalls sein: „Und sonst geht’s gut, oder?“

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

meine Antwort bezieht sich auf diesen speziellen Fall:
Er muß UST zahlen und kann keine Vorsteuer abziehen.
Es sei denn, er ist Kleinunternehmer.
Dann stellt sich diese Frage aber gar nicht.

Gruß Heinz

Hallo Heinz,

das hier

bezieht sich (unabhängig davon, dass es ein solches ‚Verfahren‘ nicht gibt) ja auch auf die vorgelegte Frage. Nur ist da halt nebbich alles schon gelaufen, d.h. es gibt so gut wie keine Chance, von dem Polen die bezahlte polnische USt wiederzukriegen - und genau darauf bezieht sich meine Replik: Es ist nicht sehr sinnig, dem Fragesteller jetzt zu erzählen, dass er es eigentlich von vornherein anders hätte machen müssen.

Die einzige halbwegs erfolgversprechende Möglichkeit, die er jetzt hat (hängt von der gekauften Ware und dem Betrag ab), ist ein Antrag auf Vorsteuervergütung beim BZSt. Das Vorsteuervergütungsverfahren ist zwar eigentlich nicht für solche Fälle gedacht, aber es wird in der Regel akzeptiert, wenn man es dafür verwendet.

Schöne Grüße

MM

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