Hallo Thomas,
ich versuchs mal mit einer Art einfacher Sprache:
Normalerweise ist es so, dass jemand, der was kauft, um es zu verkaufen, zuerst Umsatzsteuer an seinen Lieferanten zahlt und dann von seinen Kunden Umsatzsteuer bekommt. Den Unterschied zwischen der Umsatzsteuer, die er von seinen Kunden bekommt, und der, die er an seinen Lieferanten bezahlt hat, und nur diesen Unterschied, muss er dann ans Finanzamt überweisen.
Es gibt eine Ausnahme für Leute, die nicht sehr viel verkaufen: Wenn man nur Sachen für weniger als 17.500 Euro im Jahr verkauft, braucht man keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zu überweisen.
Wenn man in anderen Ländern Sachen kauft, und wenn diese Länder zur EU gehören, kann man diese Sachen ohne die Umsatzsteuer von dem Land kaufen, wenn man dem Händler oder Hersteller seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zeigt und ihm außerdem einen Zettel gibt, auf dem draufsteht, dass man die Sachen nach Deutschland mitnimmt, und dann noch Datum, Firmenstempel und Unterschrift.
Wenn man das vergessen hat, kann man probieren, die Umsatzsteuer aus dem anderen europäischen Land wieder zu bekommen. Man muss dafür beim Bundeszentralamt für Steuern einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen. Eigentlich ist das für andere Sachen gemacht, aber manchmal funktioniert es auch, wenn man einfach einen gemachten Fehler damit korrigieren will. Es gibt eine Reihe von Bedingungen dafür, aber die kann ich nicht gut in einfacher Sprache schreiben.
Jedenfalls kann man Umsatzsteuer aus einem anderen Land nicht von der Umsatzsteuer abziehen, die man in Deutschland einnimmt.
Schöne Grüße
MM