Mehrwertsteuer - Jahreswechsel

Hallo an alle, ich hoffe, dass diese Frage in diesem Forum richtig aufgehoben ist.

Ab 01.01.2007 wird die MwSt von 16% auf 19% angehoben, das habe ich mitbekommen. Allerdings werde ich vorraussichtlich ein paar Rechnungen schreiben müssen, in denen Rechnungs- und Lieferdatum in unterschiedlichen Jahren liegen (z.B. Rechnungsdatum 30.12.2006, Lieferdatum 02.01.2007 usw.)

Wann muss ich 16%, und wann 19% berechnen? Erst wenn das Rechnungsdatum im neuen Jahr liegt? oder wenn das Lieferdatum schon im neuen Jahr liegt?

Vielen Dank für alle Antworten!

Sebastian

Im Normalfall wird die Rechnung „nach“ erbrachter Leistung gestellt!

Frage also: Warum schreibst du eine Rechnung im Dez, wenn du erst im Januar lieferst?

gruss
local

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo an alle, ich hoffe, dass diese Frage in diesem Forum
richtig aufgehoben ist.

Ab 01.01.2007 wird die MwSt von 16% auf 19% angehoben, das
habe ich mitbekommen. Allerdings werde ich vorraussichtlich
ein paar Rechnungen schreiben müssen, in denen Rechnungs- und
Lieferdatum in unterschiedlichen Jahren liegen (z.B.
Rechnungsdatum 30.12.2006, Lieferdatum 02.01.2007 usw.)

Wann muss ich 16%, und wann 19% berechnen? Erst wenn das
Rechnungsdatum im neuen Jahr liegt? oder wenn das Lieferdatum
schon im neuen Jahr liegt?

Vielen Dank für alle Antworten!

Hallo Sebastian,
klar 19% denn ab 1.1.06 zählt und wird der neue MWST.satz gültig.
g.H.

Sebastian

Im Normalfall wird die Rechnung „nach“ erbrachter Leistung
gestellt!

Frage also: Warum schreibst du eine Rechnung im Dez, wenn du
erst im Januar lieferst?

gruss
local

z.B. für ein auto, dass erst im neuen jahr geliefert/abgeholt wird, aber jetzt schon bezahlt und daher die rechnung geschrieben wird.

also; 19% schon bei lieferdatum, oder nur bei rechnungsdatum im neuen jahr?

Danke, sebastian;

Bei Abholung gilt, daß die Leistung erbracht ist, wenn die Ware zur Abholung bereit steht. also alter Steuersatz.

gruss
local

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z.B. für ein auto, dass erst im neuen jahr geliefert/abgeholt
wird, aber jetzt schon bezahlt und daher die rechnung
geschrieben wird.

Hallo !

Entscheidend ist, wann der auf der Rechnung stehende Betrag, bezahlt wird, also 16% wenn Zahlung dieses Jahr erfolgt, bzw. 19% wenn Zahlung erst nach Lieferung im Januar !

Gruß Jana

Entscheidend ist, wann der auf der Rechnung stehende Betrag,
bezahlt wird, also 16% wenn Zahlung dieses Jahr erfolgt, bzw.
19% wenn Zahlung erst nach Lieferung im Januar !

Gruß Jana

Wo hast du denn diesen Quatsch her?

Heißt das, daß ich in der Kneipe an Sylvester um 12 bezahlen muss, daß ich auf Essen/Getränke vor 12 nicht um 1Uhr höhere Mehrwertsteuer entrichten muss?

wichtig sind: Lieferung und Leistung und Rechnungstellung.
auf keinen Fall das Zahlungsdatum.

gruss
local