Mehrwertsteuer - Kenner gesucht

Guten Morgen !

Meine 87 –jährige Schwiegermutter ist bei einem größeren Auftrag
( gesamt ca . € 1400.-) bei einer Änderungsschneiderei anscheinend über den Tisch gezogen worden .

Auf der Preistafel der Änderungsschneiderei sind alle Preise als End – Preise
( incl. MWSt) und ganze Zahlen ohne Nachkommastellen
( € 5 .- / € 8.- etc. ) aufgeführt .

Bei der Abrechnung , die meine Schwiegermutter bezahlen mußte , erscheinen alle Preise auch als ganze Zahlen ohne Nachkommastellen ( € 8.- / € 10.- etc. ) , jedoch hat man hier noch die 16 % - ige MWSt. addiert .

Falls die Preise in der Abrechnung ohne MWSt. gedacht wären , müßten sie ja eigentlich Zahlen mit Nachkommastellen
( z. B. : Preis € 6.90 plus 16 % MWSt. ergibt ganze Zahl € 8.- ) sein , um auf glatte Zahlen wie auf der Preistafel der Schneiderei zu kommen .

Bei den Einzelposten der Aufstellung handelt es sich um Preise, die denen auf der Preistafel in etwa entsprechen , die MWSt . müßte also auch in den Preisen dieser Abrechnung bereits enthalten sein .

Auch andere Änderungsschneidereien in der gleichen Stadt berechnen ähnliche Preise als Endpreise jeweils incl . MWSt .

Alles das deutet daraufhin , daß es sich bei den Preisen der Abrechnung ebenfalls um Endpreise ( incl . MWSt ) handelt , zu denen man einfach noch einmal die
MWSt . addiert hat .

Wer weiß , wie Abrechnungen in diesem Gewerbe aussehen müssen ?

Dürfen Preise / Rechnungen in diesem Gewerbe überhaupt die MWSt. gesondert ausweisen oder müssen alle Preise Endpreise ( incl. MWSt. ) sein ??.

Welche Behörde o. Ä. geht solchen Sachen nach ??

Wer weiß was ???

Im Voraus vielen Dank !

Jürgen

Hallo,

es müssen grundsätzlich und insbesondere wenn der endverbraucher angesprochen wird die preise incl. mwst. ausgepriesen werden…

wenn auf dem aushang in der schneiderei nur preise ohne angabe der mwst. ausgehängt sind, dann gelten die auch für den kunden…unbedingt darauf berufen und der schneiderei dampf machen…sollten die die mwst nicht zurückerstatten mal bei der ihk/gewerbeaufsicht anklopfen…

gruß inder

Hallo,

Dürfen Preise / Rechnungen in diesem Gewerbe überhaupt die
MWSt. gesondert ausweisen oder müssen alle Preise Endpreise (
incl. MWSt. ) sein ??.

§ 1 Preisangabenverordnung:
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise).

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/index…

Da hast Du neulich ja nicht nach gefragt :wink:

Schönen Gruß,
Christian

Danke für die Tips !

Danke , morgen werde ich mich an IHK und Handwerkskammer wenden.

Gruß
Jürgen

Danke , morgen werde ich mich an IHK und Handwerkskammer wenden.

Gruß
Jürgen

…schreib dann mal was bei der sache rausgekommen ist…

gruß Inder