Mehrwertsteuer 'nachreichen' - Rechtslage

Hallo,

folgende Situation: Ein Händler aus Deutschland verkauft auf ebay.com einen Artikel, ausgepriesen in US Dollar. In der Artikelbeschreibung ist nicht erkennbar, dass es sich um einen Händler handelt. Das ist erst nach Auktionsende klar, als die Rechnung kommt. Die Auktion gewinnt ein Käufer aus Deutschland. Der Händler verlangt nun zusätzlich zum in Euro umgerechneten Artikelpreis die 19% Mehrwertsteuer. Ist das so rechtens, wenn in der Beschreibung nichts darüber steht? Welche Gesetzmäßigkeiten kommen hier zum tragen, deutsche oder amerikanische?

Danke

Hallo,

folgende Situation: Ein Händler aus Deutschland verkauft auf
ebay.com einen Artikel, ausgepriesen in US Dollar. In der
Artikelbeschreibung ist nicht erkennbar, dass es sich um einen
Händler handelt. Das ist erst nach Auktionsende klar, als die
Rechnung kommt. Die Auktion gewinnt ein Käufer aus
Deutschland. Der Händler verlangt nun zusätzlich zum in Euro
umgerechneten Artikelpreis die 19% Mehrwertsteuer. Ist das so
rechtens, wenn in der Beschreibung nichts darüber steht?
Welche Gesetzmäßigkeiten kommen hier zum tragen, deutsche oder
amerikanische?

… denke schon, der Artikel wird nicht ausgeführt - also fällt die MWSt an … er hat den Artikel auch auf ebay.com angeboten und nicht auf ebay.de.

Müsste demnach schon richtig sein.

Gruß
Diemo

Servus,

wenn der Händler an Letztverbraucher anbietet, gelten für ihn § 1 Abs 1 und 2 PAngV: Er darf nicht zu einem Preis „netto zuzüglich USt“ anbieten, und er muss darauf hinweisen, dass in dem Preis, zu dem er anbietet, USt und ggf. Verpackung und Versand enthalten sind.

Wenn er nicht an Letztverbraucher anbietet, gilt die PAngV für ihn nur dann nicht, wenn er sicherstellt, dass Letztverbraucher keinen Zugang zu seinem Angebot haben. Das geht bei e-bay technisch nicht.

Schöne Grüße

MM

Seruvs,

auch wenn das Angebot im Ausland - wo keine dt. MwSt. anfällt - angeboten wird?

Gruß
Falke

Servus,

in den Weiten des Web ists wohl ein bissi schwierig zu bestimmen, welchem Recht ein Handel unterliegt.

Ort der Erfüllung ist D, und der Händler, der anbietet, sitzt in D. Da täte ich (Laie) davon ausgehen, dass das Angebot auch deutschem Recht unterliegt, unabhängig davon, ob es bei Quoka gedruckt oder bei ozon.ru ins Netz gestellt wird. Aber Schätzen kann fehlen - da muss ich passen und an Berufene weitergeben.

Schöne Grüße

MM

Hallo
also wenn er den Artikel in Deutschland anpreist muß der Endverkaufspreis inklusiv Mwst. angegeben werden, außer er weist drauf hin daß in fremden Ländern die einschlägigen Steuern noch dazu kommen. Informier Dich mal beim Ordnungsamt oder der Verbraucherzentrale.
Gruß Günter

Hallo

also wenn er den Artikel in Deutschland anpreist muß der
Endverkaufspreis inklusiv Mwst. angegeben werden, außer er
weist drauf hin daß in fremden Ländern die einschlägigen
Steuern noch dazu kommen. Informier Dich mal beim Ordnungsamt
oder der Verbraucherzentrale.

ich denke, ich bin der falsche Adressat: ich sagte ja, wenn er den Artikel nicht ausführt…

Zum anderen preist er den Artikel gar nicht in Deutschland an. Im Ausland ist es durchaus denkbar, dass die MWSt nicht im Preis inbegriffen ist.

Es gibt auch Fälle in Deutschland, wo die Preise exkl. MWSt. angeben sind. Ein Beispiel: der Katalog des Shops der Deutschen Post.

Gruß
Diemo