Mehrwertsteuer nachträglich on top?

Hallo,

habe gerade im ‚Kleingedruckten‘ einer Auktion den Hinweis eines gewerblichen Anbieters entdeckt, der jegliche Garantie auf Grund des Alters der Maschine (gebraucht) ausschliesst, jedoch eindeutig sagt, dass zu dem Kaufpreis (Gebot) noch die Mwst zu addieren ist.

Hä? Seit wann jibbet so wat dann?

Thx,

Tom

Hallo Tom,

willkommen im Steuerbrett :wink:,

was genau ist Deine Frage?

  • Ob beim gewerblichen Verkauf gebrauchter Maschinen USt auf das Entgelt erhoben wird?

Ja, wird sie, falls es sich nicht um einen Verkauf aus Privatvermögen, um einen Umsatz, der der Differenzbesteuerung unterliegt, oder um irgendeinen anderen USt-befreiten Sonderfall handelt. Im Regelfall ist der Vorgang klar USt-pflichtig.

  • Ob ein Unternehmer seine Preise „netto“ ausweisen darf?

Ja, darf er, wenn er klar darauf hinweist. Was der fragliche Unternehmer ja offenbar tut.

Das „nachträglich“ im Titel macht mich ein wenig stutzig: Heißt das, dass der Preis zu irgendeinem Zeitpunkt nicht als „Nettopreis“ gekennzeichnet war? Dann könnte das anders aussehen, aber hierzu wäre eine genaue Schilderung des Sachverhaltes gut.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ich gehe mal davon aus, daß er meinte, ob es „legal“ ist, als offensichtlich Gewerbetreibender einen Artikel OHNE Gewährleistung zu verkaufen.

Gruß
Sticky

Hallo!

  • Ob ein Unternehmer seine Preise „netto“ ausweisen darf?

Ja, darf er, wenn er klar darauf hinweist. Was der fragliche
Unternehmer ja offenbar tut.

Seit wann?

§ 1 PAngV
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).

(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet , hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,

  • dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und

  • ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.

Gruß
Falke

Hallo,

ob es gegen ein Gesetz verstößt, kann ich nicht genau sagen (ich glaube ja, bei einem Angebot, dass sich an Endverbraucher richtet, sollte der Preis doch immer inkl. MWSt sein, oder?). Aber es widerspricht ziemlich sicher den ebay-Bedingungen. Stichwort „Gebührenumgehung“.

Abgesehen davon wäre diese Frage vermutlich im Rechts- oder Steuerbrett mit mehr Erfolg zu stellen, denn die Tatsache, dass das Teil auf ebay angeboten wird, ist ja nicht wesentlich.

Gruß,

Myriam

Servus Falke,

Du hast recht: Dass auch Letztverbraucher gebrauchte Maschinen kaufen möchten, habe ich nicht berücksichtigt.

Küchenmaschinen, Handbohrmaschinen, Waschmaschinen … ja, natürlich!

Schöne Grüße

MM

Hallo Falke,

  • Ob ein Unternehmer seine Preise „netto“ ausweisen darf?

Ja, darf er, wenn er klar darauf hinweist. Was der fragliche
Unternehmer ja offenbar tut.

Seit wann?

Wie du richtig herausgearbeitet hast, ist es beim Angebot an Endverbraucher erforderlich den Bruttopreis (inkl. MwSt.) anzugeben.
Falls die Maschine eindeutig ein Profiteil is (Standhobelmaschine, Tiefziehpresse, CNC- Werkzeugmaschine etc.ppp.) verstösst er nicht gegen das von dir zitierte Gesetz.

Ciao maxet.

Hallo,

Wie du richtig herausgearbeitet hast, ist es beim Angebot an
Endverbraucher erforderlich den Bruttopreis (inkl. MwSt.)
anzugeben.
Falls die Maschine eindeutig ein Profiteil is
(Standhobelmaschine, Tiefziehpresse, CNC- Werkzeugmaschine
etc.ppp.) verstösst er nicht gegen das von dir zitierte
Gesetz.

Grundlage für den Endpreis ist aber nicht, ob es sich bei der Maschine um ein Profiteil oder nicht handelt, sondern vielmehr, wer Zugang zu diesem Angebot hat. Sonst könnte ja OBI & Co. die eine Bohrmaschine Brutto ausweisen und eine neben dran Netto mit der Begründung, „dass diese bevorzugt von Profil benutzt wird“.

Da sich ebay an die Allgemeinheit richtet und jeder Zugang zu allen Angeboten hat, sind Brutto-Preise als Endpreise anzugeben.

Gruß
Falke

Mwst Ebay - für die, die es interessiert
Hallo,

hab eben mal ne Anfrage an Ebay rausgeschickt. Mal gucken, was die sagen.
Es ging nicht um generelle Unterscheidungen zwischen gewerblichen und normalen Abnehmern.

Vielmehr um die Tatsache, dass der Anbieter Ebay-Gebühren sparen will (Provision wird ja in dem Fall vom Netto-VKP berechnet).

Sobald ich was hab, melde ich mich.

Gruss,

Thomas

Post von Ebay zum Thema Mwst und Angebotspreis
Hallo,

Ebay hat geantwortet, und zwar so:

Frage 1:
Muss der fuer den Artikel erzielte Preis die Mehrwertsteuer enthalten,
wenn diese anfaellt?

Antwort:
eBay-Preise muessen Bruttopreise sein. Das gilt unabhaengig davon, ob
der Artikel per Auktion ersteigert oder per Sofort-Kaufen erworben
wurde.

Das gilt auch fuer Unternehmer im Sinne des Fernabsatzgesetzes, also
fuer diejenigen, die ein Rechtsgeschaeft in Ausuebung ihrer gewerblichen
oder freiberuflichen Taetigkeit abschliessen.

Es gilt fuer sie, obwohl sie ueblicherweise gegenueber anderen
Unternehmern Nettopreise angeben. Zwar muessen Unternehmer nach dem
Fernabsatzgesetz nur gegenueber Verbrauchern Bruttopreise angeben.
Untereinander koennen Unternehmer also Nettopreise verwenden.

Bei eBay kann ein Unternehmer aber nicht wissen, ob der Kaeufer
ebenfalls ein Unternehmer oder eben ein Verbraucher sein wird. Deshalb
darf ein Unternehmer im Sinne des Fernabsatzgesetzes nicht in die
Artikelbeschreibung schreiben, dass sein Preis ein Nettopreis ist und
die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird oder dass der eBay-Preis
zuzueglich Mehrwertsteuer zu verstehen sei.

Sofern Mehrwertsteuer anfaellt, muss sie also in dem Endpreis eines
Artikels enthalten sein.

So wurde die Sache ja bereits beantwortet. Hier noch ein Link mit der rechtlichen Situation.

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4146

Gruß,

Myriam