Mehrwertsteuer? österreich

Hallo, ich hab da wieder mal eine Frage:
Bislang habe ich Artikel (Ersatzrollen für Hubwagen, etc.) ganz „normal“ nach Östereich versendet; normale rechnung geschrieben und die MwSt auch anstandlos bezahlt bekommen.
Nun stellt sich so eine Buchhaltungsdame hin und erklärt mir, dass sie eine Rechnung OHNE MwSt-ausweisung will.
hab ich da irgendetwas verpasst???
Fragender Gruß Jörg

Hallo Jörg

Das ist doch eigentlich logisch: Du lieferst normalerweise die
Mehrwertsteuer in Deutschland ab.
Die österreichische Buchhaltungsdame macht das in Österreich.

Da sie den Vorsteuerabzug für die deutsche Mehrwertsteuer in
Österreich nicht geltend machen kann, möchte sie sie auch nicht
bezahlen.

Gruss
Heinz

Hallo Jörg,

das Stichwort für Deine Recherchen lautet: innergemeinschaftlicher Erwerb. Beachte neben den Formerfordernissen an die Rechnung ( eigene und fremde USt-ID; Prüfmöglichkeiten der USt-ID) auch, dass das MWST-Risiko bei Dir liegt und der Export/Versand dokumentiert werden muß. ( Rechnung des Frachtführers mit Bestätigung, o.g. Paket ins EU-Ausland verbracht zu haben ).

Gruß,
speedofthoughts

Vielen Dank für die Infos;
jetzt weiß ich auch wieder, warum ich mich immer vor dieser Geschichte gesträubt hatte, ich glaube, man muss auch 4teljährlich sich im Finanzamt Saarlouis melden und den ganzen Kram nachweisen.
naja.
beste Grüße Jörg

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Hallo Jörg,

Du bist auf dem richtigen Weg. Eine ZM wird i.d.R. vierteljährlich erstellt. Ein gutes Warenwirtschaftssystem bzw. geeignetes Rechnungswesen kann Dir diese Arbeit größtenteils abnehmen. Bedauerlicherweise können ZMs auch Anlaß zur Beanstandung geben, weil die Ust-ID Nr. z.Bsp. gar nicht Deinem Kunden, sondern jemand ganz anderem zugeteilt wurde - und dann geht die Rennerei los. In Österreich ist es gem. meinen Informationen nicht wirklich kritisch, da dort jedes Unternehmen automatisch eine USt-ID Nummer zugeteilt bekommt, während es in D notwendig ist, gesondert eine zu beantragen. Bauchschmerzen hätte ich eher bei umsatzsteuerbefreiten Geschäften mit den neuen Mitgliedsstaaten; hier würde ich das Ergebnis der qualifizierten Abfrage aus Saarlouis abwarten und/oder auf die Vorlage des Erteilungsbescheids bestehen und peinlich genau darauf achten, dass diese Angaben sich mit den auf meinen Rechnungen decken.

Eine generelle Weigerung birgt jedoch einen Wettbewerbsnachteil i.H. des MwSt-Satzes - zumindest in der Liquidität.

Gruß,
speedofthoughts