Mehrwertsteuer rückerstattung

Hallo an alle,

meine Frage geht jetzt um den Mehrwertsteuer. Heute war bei uns in der Firma ein Steuerberater. Wenn wir ein Fahrzeug außerhalb der EU verkauft haben, haben wir immer eine Brutto Rechnung mit MwSt. gemacht und wenn der Besitzer die Mehrwertsteuer abholen wollte dann hat er ganz einfach den Ausgangs-vermerk bei uns eingereicht und er hat die zurück bekommen. Jetzt zur meiner Frage. Der Steuerberater hat uns mitgeteilt das wir auch die Original Rechnung brauchen weil das Finanzamt in München mit der Original Rechnung die MwSt. direkt an den Käufer zurückgibt und damit er es nicht zweimal bekommt also von uns und von dem Finanzamt in München müssen wir die Rechnung haben und er kriegt eine neue dann. Die Frage ist ob der Finanzamt in München wirklich das macht? Kann er da wirklich die MwSt. mit Original Rechnung zurückbekommen?

Danke für eure Hilfe!

Dieser Sachverhalt kommt mir spanisch vor. Aber da der StB ja schließlich eine Sachkundeprüung abgelegt hat, wird er schon wissen was er da macht. :wink:

Würde mich eher in dieser Angelegeneit für die Haftung interessieren, also ob Sie oder der StB im Falle des Falles haften würde.