Mehrwertsteuer,Selbstständig,Finanzamt

Hallo,
ich werde mich in naher Zukunft selbstständig machen,nun habe ich eine Frage zur Mehrwertsteuer.
Wenn der Kunde meine Rechnung gezahlt hat,ist es dann zulässig das ich die Mehrwertsteuer auf ein seperates Konto lege? Oder macht das Finanzamt stress?

Danke für eine Antwort
Gruss Metti

Da hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun.

Hallo,
ich werde mich in naher Zukunft selbstständig machen,nun habe
ich eine Frage zur Mehrwertsteuer.
Wenn der Kunde meine Rechnung gezahlt hat,ist es dann zulässig
das ich die Mehrwertsteuer auf ein seperates Konto lege? Oder
macht das Finanzamt stress?

Hallo Metti,

wie man dafür sorgt, dass die Mehrwertsteuer fristgerecht ans Finanzamt abgeführt werden kann, ist völlig egal. Wer sich zur eigenen Sicherheit die Mehrwertsteuer auf ein anderes Konto legen will, kann das problemlos tun. Im Geschäftsbetrieb handelt es sich, sofern es sich ebenfalls um ein geschäftliches Konto handelt, um einen einfachen durchlaufenden Posten. Näheres dazu auch unter http://www.gruenderlexikon.de/durchlaufende-posten. Das heißt, das Geld wird nur hin und her gebucht, es wird aber nicht ausgegeben, bis die Umsatzsteuer gezahlt werden muss.

Hi!

Solange das Finanzamt den Teil des Geldes bekommt, nach dem es verlangt, kannst du zwischenzeitlich/ anschließend mit dem Rest machen, was du willst.

Ein separates Konto nur für UST bietet sich an, denn schnell ist mal mehr als der Nettogewinn ausgegeben oder abgebucht und dann fehlt was bei der Umsatzsteuer(vor)anmeldung und -zahlung. Außerdem häufen sich da dann automatisch Rücklagen an, wenn man Vorsteuer abzieht.

Viel Erfolg