Mehrwertsteuer - Selbstständigkeit

Hallo.
Frau X ist selbstständige Seniorenbetreuerin. Sie nimmt Aufträge von verschiedenen Pflegediensten über die Betreuung an und stellt diesen dann eine Rechnung.
Die Frage:

Frau X weist auf ihren Rechnungen die MwSt. von 19% aus. Ist der Pflegedienst, bzw. der Auftraggeber dazu verpflichtet, die ausgewiesene MwSt. an den Auftragnehmer zu zahlen? Wenn ja, aus welcher gesetzlichen Grundlage basiert das?

DANKE

Hallo,

Frau X weist auf ihren Rechnungen die MwSt. von 19% aus. Ist
der Pflegedienst, bzw. der Auftraggeber dazu verpflichtet, die
ausgewiesene MwSt. an den Auftragnehmer zu zahlen? Wenn ja,
aus welcher gesetzlichen Grundlage basiert das?

natürlich muss der gesamte Betrag inkl. Steuer gezahlt werden. Da der Auftraggeber aber wohl selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt er sich das Geld natürlich zurück.

Hier steht alles mit Rechtsgrundlagen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer

Gruß

S.J.

Hallo.

Frau X weist auf ihren Rechnungen die MwSt. von 19% aus.

… und führt diese - abzüglich anrechenbarer Vorsteuer - ans Finanzamt ab, hat also nichts davon.

Ist … der Auftraggeber …

Wenn der eine Privatperson ist, muß man ihm in einem Angebot einen Bruttopreis (Endpreis) nennen http://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung Geht es vielleicht darum?

Cu Rene