Hallo,
ich habe das erste Mal mit Umsatzsteuer zu tun und bin deshalb noch etwas unwissend. Meine Frage:
Aus dem Jahr 2000 muss ich eine ganze Menge Umsatzsteuer an das Finanzamt erstatten. Im Jahr 2001 habe ich allerdings kaum gearbeitet, hatte also wenig Einnahmen, dafür aber sehr viele ausgaben im Zusammenhang mit Existenzneugründung.
Ist es möglich, diese beiden Jahre gegeneinander aufrechnen zu lassen oder muss ich erst das Geld ans Finanzamt bezahlen und für das letzte Jahr eine Verlustrechnung machen?
Stundet das finanzamt eigentlich auch die Erstattung der Mehrwertsteuer, wenn man es derzeit nicht bezahlen kann?
Oder sollte ich diese Frage gleich beim Brett „Kriminalistik“ stellen 
Danke für eilige Hilfe!
Lilly
P.S. Bitte keine Ratschläge wie: Such dir einen Steuerberater.
wieso?
Hallo!
Wie hoch war dein Umsatz im Jahr 2001 denn? Hast Du Umsatzsteuer offen ausgewiesen?
Ciao!
Nemo
Was versteht man denn unter „offen ausgewiesen“?
Gruß
Lilly
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Offener Ausweis
z.B.: beim offenen Ausweis steht der Steuerbetrag und der Prozentsatz (regulär 16%) gesondert auf der Rechnung:
z.B.
nicht offen: Bitte zahlen Sie 1.160 € inkl. USt…
offen: Bitte zahlen Sie 1.000€ + 160€ USt 16% = 1.160€…
Der Unterschied besteht im Grunde nur darin, dass der andere die betragsmäßig offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, im Gegenzug wird diese Umsatzsteuer aber ausnahmslos geschuldet (nicht zu verwechseln mit dem Entstehen der Umsatzsteuer bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen).
Es gibt aber die sogenannte Kleinunternehmerregelung (siehe Archiv), wonach bei geringen Umsätzen aus Vereinfachungsgründen auf die Erhebung der USt verzichtet wird. Zugleich wird der Vorsteuerabzug nicht zugelassen (Behandlung wie Privatperson). Dies gilt jedoch nicht für eine offen ausgewiesene Umsatzsteuer!
Ciao!
Nemo
Hi Lilly,
also Stunden von Umsatzsteuer ist nicht sehr beliebt beim Finanzamt. Du nimmst das Geld ja quasi für das Finanzamt ein, bedienst Dich also bei deren Geld (die sehen das teilweise wirklich so).
Mach doch einfach 2001 schnell fertig und reich das zusammen ein und bitte um Verrechnung der Jahre, das ist dann kein Problem.
Macht das Finanzamt dann erst 2000 fertig und lässt 01 noch liegen, kannst Du immer darauf verweisen, daß die zweite Erklärung ja schon da ist.
Sieht auch besser aus, als ein USt-Stundungsantrag, und dreht den Spieß einfach um 
Viele Grüße
Hartmut
Ob das wohl funktioniert
)
Danke für den Tipp!
Grüße
Lilly