Hallo,
nach einem ersten Beratungsgespräch bei einer Mediatorin, bei dem es um eine Mediation in Sachen Scheidung ging, bekamen meine Frau und ich prompt eine Kostenrechnung, bei der wir aus allen Wolken fielen.
Mündlich genannt wurde während des Beratungsgespräches ein Honorar von 160 Euro/Std.; es war keine Rede davon, daß MwSt und Auslagen (hier 20 Euro für Brief- und Telekommunikationskosten) hinzukommen. Ferner sollte das erste Beratungsgespräch lt. mündlicher Auskunft kostenlos sein. Eine Mediationsvereinbarung wurde noch nicht unterschrieben, jedoch ein Termin für die erste Sitzung vereinbart.
Wie muß ich vorgehen, um diese Rechnung nicht begleichen zu müssen? Habe ich überhaupt eine Chance? Die Mediatorin ist dummerweise gleichzeitig Rechtsanwältin und Notarin. Die Mediation werden meine Frau und ich unter diesen Umständen selbstverständlich nicht beginnen.
Vielen Dank für alle konstruktiven Antworten.
Joachim
Hallo,
Mündlich genannt wurde während des Beratungsgespräches ein
Honorar von 160 Euro/Std.; es war keine Rede davon, daß MwSt
und Auslagen (hier 20 Euro für Brief- und
Telekommunikationskosten) hinzukommen. Ferner sollte das erste
Beratungsgespräch lt. mündlicher Auskunft kostenlos sein. Eine
Mediationsvereinbarung wurde noch nicht unterschrieben, jedoch
ein Termin für die erste Sitzung vereinbart.
das einzig kritische ist die Tatsache, daß das erste Gespräch angeblich kostenlos sein sollte. Mehrwertsteuer und Auslagenersatz sind sowas von selbstverständlich, da fehlen mir die Worte.
Was die eigentliche Rechnung angeht: Gespräch suchen und bei unerfreulichem Ergebnis versuchen rauszubekommen, wer in disziplinarischer Hinsicht zuständig ist (Amtsgericht?). Nach meinem Empfinden seit ihr aber auf dem Holzweg. Auch beim Anwalt läuft nach der freundlichen Begrüßung das Taxameter. Ich weiß keinen Grund, warum das beim Mediator anders sein sollte.
Die
Mediation werden meine Frau und ich unter diesen Umständen
selbstverständlich nicht beginnen.
Und genauso selbstverständlich werden die nun folgenden Anwaltskosten, Auslagen und Mehrwertsteuer um einiges höher sein als die jetzt „gesparten“ Mediatorgebühren.
MfG
Christian
hi,
zu exc bleibt nur eins anzumerken. ich finde, ein preis sollte gegenüber privaten brutto (also incl. ust) angegeben werden. das gilt auch für den handel, da gibts auch eine preisangabeverordnung (oder so). hat sie denn nicht gesagt „netto“ oder „zzgl. ust“ ?
ggf. telefonierst du mal mit der zuständigen rechtsanwaltskammer und hakst dort nach, ob du die 160 als brutto verstehen kannst.
mfg vom
showbee
Hi Christian
das einzig kritische ist die Tatsache, daß das erste Gespräch
angeblich kostenlos sein sollte. Mehrwertsteuer und
Auslagenersatz sind sowas von selbstverständlich, da fehlen
mir die Worte.
Hm, also wenn ich mir für die Firma eine Preisauskunft einhole ist mir klar, daß es sich dabei fast immer um Nettopreise handelt.
Wenn ich das aber für private Zwecke mache, gehe ich davon aus, daß mir ein Bruttopreis genannt wird, in dem alle Steuern und Zulagen drinnen sind, wenn kein Hinweis auf etwas anderes erfolgt.
Privat käme ich also nie auf die Idee, daß mir jemand einen Nettopreis nennt und würde wohl auch böse erwachen.
Gruß
Edith
Mehrwertsteuer
Hallo,
Hm, also wenn ich mir für die Firma eine Preisauskunft einhole
ist mir klar, daß es sich dabei fast immer um Nettopreise
handelt.
Wenn ich das aber für private Zwecke mache, gehe ich davon
aus, daß mir ein Bruttopreis genannt wird, in dem alle Steuern
und Zulagen drinnen sind, wenn kein Hinweis auf etwas anderes
erfolgt.
Privat käme ich also nie auf die Idee, daß mir jemand einen
Nettopreis nennt und würde wohl auch böse erwachen.
was eine „normale“ Preisanfrage angeht hast Du recht, aber bei Beratungsdienstleistungen o.ä. bin ich eigentlich immer nur mit Nettopreisen konfrontiert worden. Ich werde da nochmal in mich bzw. in mein Archiv gehen. Bis dahin setze ich meine diesbezügliche Aussage aus 
Gruß
Christian
Hallo zusammen,
bei uns Anwälten ist die Sache mit der MwSt insbesondere auch darin begründte, dass wir ja nur nach BRAGO und den im Anhang befindlichen Tabellenwerten abrechnen dürfen, und die sind nun einmal netto. D.h. wenn jemand wissen will, was eine bestimmte Sache kostet, dann sieht man den Streitwert in der Tabelle nach und fertig.
Die TK-Pauschale wird tatsächlich oft vergessen, weil man sie einfach als festen Faktor im Kopf hat und nie nachschlägt. Dafür bringt dann die Abrechnungssoftware den Betrag auch wieder automatisch aufs Papier. Wer häufiger mit Anwälten zu tun hat, weiß auch hierum. Ist für da eher Unerfahrene allerdings tatsächlich dann oft etwas überraschend.
Die „Gratisberatung“ ist allerdings tatsächlich so ein Ding, denn diese wäre nicht zulässig. Da würde ich noch einmal nachhaken, was sie denn da jetzt eigentlich nach welcher BRAGO-Ziffer berechnet hat.
Gruß vom Wiz
Hi Du
was eine „normale“ Preisanfrage angeht hast Du recht, aber bei
Beratungsdienstleistungen o.ä. bin ich eigentlich immer nur
mit Nettopreisen konfrontiert worden. Ich werde da nochmal in
mich bzw. in mein Archiv gehen. Bis dahin setze ich meine
diesbezügliche Aussage aus
Kann aber auch sein, daß in Ö die Gesetzeslage anders ist und daß Privatpersonen immer der Bruttopreis genannt werden muß. Das ist allerdings nur eine Vermutung von mir, weil mir bisher noch nie ein Nettopreis genannt wurde.
Gruß
Edith
Hi!
Ausnahmsweise muss ich EXEC mal widersprechen, dennn NETTO-Preise sind unter Selbständigen üblich, aber bei rpivaten Personen nennt man Brutto-Preise!
Alles andere hängt wohl von eurer Beweiskraft ab - ob ihr die getroffene Vereinbarung stichhaltig belegen könnt - wie sieht es denn da aus???
MfG
Bernd
ähemmmmm…
Hi!
Genau dies ist ja so ein Probvlem vorallem bei den Gaunern unter den RA!!!
Rechtsanwälte haben in DE nahezu Narrenfreiheit - so kann ein Anwalt u. a. GAR NICHTS für einen Prozess tun und trotzdem das volle Honorar verlangen - (kotzwürg)!!
Genauso läuft es bei den durchaus bekannten Problem der ersten „kostenlosen“ Beratungsgespräches!!! Große und seriöse Firmen halten sich zweifelsfrei daran, aber dem Betrug ist dabei den Anwälten Tür und tor geöffnet!!!
Gruß
Bernd
P.S.:
Ich habe z. B. einen Prozess gewonnen und bekomme meine Auslagen nicht wieder weil ich situationsbedingt einem kriminellem Anwqalt das komplette Honorar im Voraus bezahlen m,usste und dieser Kriminelle Bielefelder Anwalt kam OHNE Vorbereitung zum Prozess und sorgt nichzmal dafür, daß ich nun meine Auslagen (Gericht, usw… ) wiederbekomme!
In so einem Falle merkt man auch das die Anwaltskammern reine Geldverschwendung sind, denn dort gilt das Gesetz der Krähen!!! - so mit den Augen und so…
Meine Ansicht ist, daß ich lieber zig kriminellen übder en Weg laufe als einem kriminellem Anwalt, denn die haben Narrenfreiheit!
Geht es dir jetzt besser? owT
So, jetzt ich nochmal, nachdem ich ein paar Tage hier nicht reinschauen konnte. Und danke für die bisherigen zahlreichen Kommentare.
Ich merke, daß ich anscheinend in Sachen Beratungen und Rechtsanwälten ziemlich unbedarft bin, aber da bin ich bestimmt nicht der einzige. Insofern bitte Verständnis, wenn ich weiter nachhake.
Mir ist z.B. nicht klar, inwieweit die Mediatorin überhaupt eine rechtsanwaltschaftliche Tätigkeit bei uns ausgeübt hat und ob es überhaupt eine Trennung gibt. Viele Mediatoren sind nicht RA und ich hatte angenommen, daß die BRAGO bei unserer Mediation keinerlei Rolle spielen würde. Daß das erste Beratungsgespräch kostenlos ist, lese ich auch immer wieder auf den Internetseiten der meisten Mediatoren.
Auch die Sache mit den Auslagen, die standardmäßig hinzugerechnet werden, war mir neu. Wer öfters solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, dem dürfte das bekannt sein. Ich glaube aber nicht, daß dies dem breiten Volk geläufig ist.
Der entscheidende Ansatzpunkt, um die Rechnung wegzudrücken, fehlt mir leider. Bei den genannten Kosten von 160 Euro schluckten meine Frau und ich schon schwer. Die jetzt über 200 Euro sind nicht mehr akzeptabel und wir hätten, wäre uns dies bewußt gewesen, gleich dankend abgelehnt. Leider wurde alles nur mündlich besprochen, nichts unterzeichnet. Die Mediationsvereinbarung bekamen wir nach einer 3/4-Std. Beratung als Entwurf in die Hand und haben sie nur flüchtig durchgeblättert.
Wir haben der RAin per Einschreiben etc. den Sachverhalt erklärt und um Stornierung der Rechnung gebeten. Was tun, wenn sie dazu nicht bereit ist? Wollen nicht, daß man uns noch zusätzlich Mahngebühren aufbrummt oder was da noch alles kommen kann.
Gruß
Joachim