Guten Abend und vielen Dank. Ich kenne das Gesetz und habe es eben noch einmal gelesen aber ich fand immer noch nichts, was mich verpflichtet die gesetzliche MwSt. bei Rechnungserstellung aufzuführen also einzutreiben und an das Finanzamt abzuführen.
Auch der § 19- Besteuerung der Kleinunternehmer- sagt nur etwas über das Abführen nicht aber über das „Eintreiben“ etwas aus.
Zusätzlich kommt noch hinzu:
Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig!
Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.
So zum Beispiel ist das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das OWiG, dasStGB, das BGB, die ZPO und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen
und
schon gar nicht Gesetze und anderen Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !
Nochmals vielen Dank