Guten Abend!
Mich interessiert, wo genau steht, das genau ich als Händler, Verkäufer oder Handwerker verpflichtet bin, die „gesetzliche“ Mwst. Aufzuführen und auch einzutreiben.
Bitte nur absolut, rechtlich nachvollziehbare und begründete Antworten.
Vielen Dank für Eure Zeit, die Ihr an mich verwendet habt.
Hallo. Nach $2 umsatzsteuergesetz bist du Unternehmer und führst steuerbare Umsätze nach $1 umsatzsteuergesetz aus. Die Steuer entsteht nach $13 UStG und ist grundsätzlich nach vereinbarten entgelten $16 UStG zu berechnen. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt $10 UStG und Steuersatz in $12! Du hast Voranmeldungen Abzugebem und die Umsatzsteuer an das Finanzamt anzuführen. Du hast das recht der Kleinunternehmerregelung. Desertieren steht in $14 UStG das du die USt. Auszuweisen hast. Es gibt Kleinbetragsregelungen. Desweitsren gibt es eine kleinunternehmerregelung !..
Guten Abend…
Dazu ein einblick in das deutsche Umsatzsteuergesetz.
Damit eine Leistung/Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein. §1 USTG
Ein Unternehmer §2 führt im Rahmen seines Unternehmens
steuerbare
Leistungen oder Lieferungen
aus.
Unternehmer ist jeder eine wiederkehrende Tätigkeit zur Einnahmeerzielung ausführt.
Steuerbar ist eine Leistung sofern der Ort der Leistung oder der LIeferung im Inland ist (§3 f).
Der Ort der Lieferung ist in der Regel dort wo die Lieferung beginnt.
Der Ort der sonstigen Leistung dort von wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Es gibt allerdings Ausnahmen(§3a-3f, 13B)
Steuerfrei ist die Lieferung wenn Sie im § 4 enthalten ist.
Die Entstehung regelt sich im §13
Eine Steuer entsteht entweder bei Ist-versteuerung:
wenn die Einnahme erzielt wurde.(Vereinfachungsregelung im §18) Umsatzgrenze beachten 500.000Euro wenn ich das richtig in Erinnerung hatte
Bei Sollversteuerung entsteht der umsatz nach Beendigung der Lieferung/Leistung
Die Rechnungsstellung in §14(2)
Dort ist aufgeführt was eine Rechnung enthalten muss. Dort ist auch die Regelung für Kleinbetragsrechnungen.
Die Abführung §18
In welchen Zeiträumen die Umsatzsteuer entsteht( Vierteljahr oder Monat)
Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
Wenn ich dir das komplette Umsatzsteuergesetz hier erklären sollte. Wäre das eindeutig zuviel und ich würde nicht mehr 40h/Woche arbeiten sondern Vorträge halten und ein vielfaches von meinem aktuellen Gehalt beziehen. Im großen und Ganzen kannst du aber alles in den Umsatzsteuergesetz oder im Anwendungserlass nachlesen. Sollte sich ein Punkt der oben genannt wurde, dann in den anwendungserlass zu diesem § schauen. Ich bin mir nicht 100 Pro sicher ob jetzt alles im Gesetz steht. Weil ich grad auf die Schnelle meine Gedanken dazu verfasst habe und dementsprechend nicht alles nachgelesen habe.
Vielen Dank!
Leider hast Du meine Frage nicht beantwortet. Deine Antwort beweist ncht, das ich die MwSt eintreiben muß.
Vielen Dank!
Leider hast Du meine Frage nicht beantwortet. Deine Antwort beweist ncht, das ich die MwSt eintreiben muß…
Du vereinnahmst sie doch. Das steht in den den Paragraphen! Besonders im $18 steht es. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer die auf den Endverbräucher umgelegt wird. Was willst du da bitte eintreiben? Wo ist dein Problem?.. Sicherlich einfach vergessen das du die Umsatzsteuer auch abführen müsst und jetzt uneinsichtig 
Vielen Dank!
Leider hast Du meine Frage nicht beantwortet. Deine Antwort
beweist ncht, das ich die MwSt eintreiben muß.
Immer noch kein Beweis, das ich die MwSt eintreiben muß, sprich ich Diese bei der Rechnungsstellung hinzufügen muß(also Eintreiben). Wo und in welchem Pharagraphen steht denn das nun genau??? Bitte WO?
Dann Schau bitte in den §18 UStG und 18 UStAE dort steht, dass du als Händler verpflichtet bist die USt abzuführen. Logischerweise wirst du diese dann vorher eintreiben müssen. Ansonsten schau bitten in den Bornhoven Buch. Dort steht das System der USt beschrieben… Alternativ in die gesetzesbegründung 1950 dort steht auch dass derjenigen der den „mehrwert“ schafft, diesen besteuern muss. Denn Im Gegenzug hat der Unternehmer von dem du die Leistung bezogen hast schon die Umsatzsteuer abgeführt und du hast diesen Betrag als Vorsteuer gezogen, sodass du im Endeffekt nur den Mehrwert mit 19% besteuern musst…
Vielen Dank!
Leider hast Du meine Frage nicht beantwortet. Deine Antwort
beweist ncht, das ich die MwSt eintreiben muß.
[…] Ich habe nicht nach der Weiterleitung gefragt, sondern, wo steht, das ich es „eintreiben“ muß, um überhaupt weiter zu leiten.
[…]
[Team: Editiert]
Auf so einer Basis unterhalte ich mich nicht weiter. Wahrscheinlich hast du einfach so oder so Wut und siehst es nicht ein deine Umsatzsteuer abzuführen! Also Unternehmer versucht man doch eh und je sein Geld zu bekommen. Du kannst bei erfolglosen eintreiben deine Voranmeldungen berichtigen aber einen direkten Satz wirst du nicht finden. Schilder doch mal richtig dein Problem anstatt hier rumzumotzen!!!
[Team: Zitat entfernt]
Dann nimm dir einen vernünftigen Steuerberater oder sag doch einfach mal worum es genau geht viell. Kann man dir dann schneller helfen. Solche schwammigen aussagen da kann man ja nur regulär Antworten. Naja. Siehst ja das hier niemand weiter schreibt. Unfreundlich bist du auch noch. Viel Glück !
[Team: Zitat entfernt]
[…]
Schwammig? Die Frage war und ist klar und deutlich verfasst worden.
Wer die Weisheit sucht, ist weise, wer glaubt, sie gefunden zu haben, ist ein Narr.
(Seneca)
[Team: Editiert]
Habe klare Paragraphen geschrieben. Das Bildet den Grundsatz ! Aber naja. Wenn du nicht willst. Wahrscheinlich bist du so sauer auf dich selbst das du jetzt hier Leute suchst die du dumm machen kannst. Es gibt zahlreiche Beiträge die hier über die Umsatzsteuer diskutieren. Da steht auch nichts anderes! … […]
[Team: Editiert]
[…]
Wo, in welchen von Dir aufgeführten Paraphen steht genau die Antwort auf meine Frage?
[…]
[Team: Editiert]
Hallo.
Das UStG ist Grundlage für all diese Dinge. Bei genaueren Fragen kann man genauer antworten.
Als Einstieg kann ich das Inhaltsverzeichnis des UStG empfehlen, um interessante oder auch unverständliche §§ zu erkennen.
Guten Abend,
lesen Sie doch einfach mal das Umsatzsteuergesetz durch (UStG) - das ist nicht lang.
Die Unternehmereigenschaft ergibt sich aus § 2 UStG.
MfG Tagliatelle78