Mehrwertsteuer Zeitschrift In-/Ausland

Hallo Experten

Eine Zeitschrift wird in Deutschland produziert und weltweit verkauft. Wie verhält sich das mit der Mehrwertsteuer?

a) Abonnenten mit Ust-ID im EU-Raum -> steuerfrei
b) Abonnenten mit Ust-ID im Nicht-EU-Raum -> steuerfrei

c) Anzeigenkunden mit Ust-ID im EU-Raum -> steuerfrei ?
d) Anzeigenkunden mit Ust-ID im Nicht-EU-Raum -> steuerfrei ?

Nach meinem Wissensstand könnten alle diese Käufer ohne Mehrwertsteuer beliefert werden, da sie in ihrem Land die Mehrwertsteuer selber deklarieren.

Was mir nicht so ganz klar ist, sind die Anzeigenkunden, da deren Anzeigen ja auch im Herkunftsland Deutschland erscheinen, obwohl die Kunden im Ausland sitzen. Nach meiner Logik wird ja nur ein Teil der Zeitschriften ausserhalb Deutschlands verkauft. Das würde doch bedeuten, wenn diese Kunden den deutschen Fiskus benachteiligen, wenn sie steuerfrei inserieren.

Kann mir das jemand bitte erklären?

Dank und Gruss
Heinz

Servus,

bitte die beiden Leistungen „Lieferung einer Zeitschrift“ und „Schalten einer Werbeanzeige“ strikt voneinander trennen, das sind verschiedene Baustellen.

Das eine ist eine Lieferung, das andere eine sonstige Leistung.

a) Abonnenten mit USt-ID im EU-Raum -> steuerfrei

Nur dann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, wenn der Abonnent die Zeitschrift für sein Unternehmen bezieht. Das dürfte bei „Automatisierung heute“ ziemlich eindeutig sein, aber schon bei „Orgelbau-Forum“ nicht mehr so sehr, weil es genügend Orgelbegeisterte gibt, die in irgendeinem Zusammenhang unternehmerisch tätig sind, aber das „Orgelbau-Forum“ eben nicht für ihr Unternehmen erwerben, sondern aus privatem Interesse.

b) Abonnenten mit USt-ID im Nicht-EU-Raum -> steuerfrei

Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Im Drittlandsgebiet gibt es keine USt-ID-Nummern, aber das ist auch nicht nötig. Ausfuhr ist Ausfuhr, egal ob das an einen Unternehmer geht oder an einen Endverbraucher.

c) Anzeigenkunden mit USt-ID im EU-Raum -> steuerfrei ?

Nein, nicht steuerfrei. Sondern die sonstige Leistung unterliegt der USt in dem Land, in dem der Anzeigenkunde sein Unternehmen betreibt. Der Anzeigenkunde schuldet die USt in seinem Land, fakturiert wird ohne Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine sonstige Leistung, die in Deutschland nicht steuerbar ist (sondern in dem Land, in dem der Kunde sitzt). >> Fakturierung ohne USt, Voranmeldung/Erklärung als nicht steuerbarer Umsatz, Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung. Gültigkeit der USt-Identifikationsnummer des Kunden prüfen!

d) Anzeigenkunden mit USt-ID im Nicht-EU-Raum -> steuerfrei ?

Nein, nicht steuerfrei. Aber auch hier nicht steuerbar in D (und damit ohne USt zu fakturieren), falls der Anzeigenkunde seine Unternehmereigenschaft nachweist. Wenn der Fiskus in dem Land, in dem er sitzt, steuerliche Ansässigkeitsbescheinigungen ausstellt, ist das der einfachste Weg. Aber auch jeder andere geeignete Nachweis der Unternehmereigenschaft zählt. - Keine Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung.

Kann mir das jemand bitte erklären?

Der deutsche Fiskus braucht sich für eine Leistung, die in einem anderen Land ausgeführt wird (und der Ort der Leistung ist nicht davon abhängig, wo die Zeitung erscheint), nicht zu interessieren.

Er „verdient“ übrigens an der Sache nicht mehr und nicht weniger: Wenn der Zeitschriftenverlag USt abführt und der Anzeigenkunde diese gleichzeitig als Vorsteuer abzieht, ist daran nichts gewonnen und nichts verloren. Umsatzsteuer zahlen nur die Endverbraucher - die Unternehmer kassieren sie bloß und führen sie an den Fiskus ab.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin

Wieder einmal eine super Erklärung. Vielen Dank und *

Gruss
Heinz

Servus,

Umsatzsteuer zahlen nur die Endverbraucher - die Unternehmer :kassieren sie bloß und führen sie an den Fiskus ab.

Schöne Grüße

MM

soviel zur Theorie :smile:
die praxis sieht doch leider nicht immer so aus

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ja, die berühmten Kleinunternehmer habe ich hier weggelassen, um das Prinzip deutlich zu machen. Auch die Unternehmer, die nicht auf ihre Belege achten, und die, die sich in der Telekommunikation einen superbillichen Tarif besorgen, der nicht für gewerbliche Nutzung angeboten wird, oder sich in der gruseligen Welt des Onlineversands mit irgendwelchen Portalen einlassen, die international agieren wollen, aber nicht wissen wies geht - freiwillig mehr zahlen, als man müßte, ist nicht verboten.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ich hatte dabei eher an die Unternehmer gedacht, die steuerfreie Außenumsätze haben (z.B. Vermieter) und darum nicht berechtigt sind vorsteuer zu ziehen. Hier wird ja letzendlich der Unternehmer besteuert, was dem eigentlichen Ziel, eine Besteuerung des Endverbrauchers, widerspricht. Ebenso eine Ungleichbehandlung von „normalen Unternehmen“ gegenüber exportierenden Unternehmen, welche widerrum Vorsteuerabzug berechtigt sind, obwohl sie steuerfreie Außenumsätze haben. Ob das jetzt alles Sinn macht oder nicht sei mal dahingestellt

Gruß
Stefan