Servus,
bitte die beiden Leistungen „Lieferung einer Zeitschrift“ und „Schalten einer Werbeanzeige“ strikt voneinander trennen, das sind verschiedene Baustellen.
Das eine ist eine Lieferung, das andere eine sonstige Leistung.
a) Abonnenten mit USt-ID im EU-Raum -> steuerfrei
Nur dann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, wenn der Abonnent die Zeitschrift für sein Unternehmen bezieht. Das dürfte bei „Automatisierung heute“ ziemlich eindeutig sein, aber schon bei „Orgelbau-Forum“ nicht mehr so sehr, weil es genügend Orgelbegeisterte gibt, die in irgendeinem Zusammenhang unternehmerisch tätig sind, aber das „Orgelbau-Forum“ eben nicht für ihr Unternehmen erwerben, sondern aus privatem Interesse.
b) Abonnenten mit USt-ID im Nicht-EU-Raum -> steuerfrei
Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Im Drittlandsgebiet gibt es keine USt-ID-Nummern, aber das ist auch nicht nötig. Ausfuhr ist Ausfuhr, egal ob das an einen Unternehmer geht oder an einen Endverbraucher.
c) Anzeigenkunden mit USt-ID im EU-Raum -> steuerfrei ?
Nein, nicht steuerfrei. Sondern die sonstige Leistung unterliegt der USt in dem Land, in dem der Anzeigenkunde sein Unternehmen betreibt. Der Anzeigenkunde schuldet die USt in seinem Land, fakturiert wird ohne Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine sonstige Leistung, die in Deutschland nicht steuerbar ist (sondern in dem Land, in dem der Kunde sitzt). >> Fakturierung ohne USt, Voranmeldung/Erklärung als nicht steuerbarer Umsatz, Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung. Gültigkeit der USt-Identifikationsnummer des Kunden prüfen!
d) Anzeigenkunden mit USt-ID im Nicht-EU-Raum -> steuerfrei ?
Nein, nicht steuerfrei. Aber auch hier nicht steuerbar in D (und damit ohne USt zu fakturieren), falls der Anzeigenkunde seine Unternehmereigenschaft nachweist. Wenn der Fiskus in dem Land, in dem er sitzt, steuerliche Ansässigkeitsbescheinigungen ausstellt, ist das der einfachste Weg. Aber auch jeder andere geeignete Nachweis der Unternehmereigenschaft zählt. - Keine Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung.
Kann mir das jemand bitte erklären?
Der deutsche Fiskus braucht sich für eine Leistung, die in einem anderen Land ausgeführt wird (und der Ort der Leistung ist nicht davon abhängig, wo die Zeitung erscheint), nicht zu interessieren.
Er „verdient“ übrigens an der Sache nicht mehr und nicht weniger: Wenn der Zeitschriftenverlag USt abführt und der Anzeigenkunde diese gleichzeitig als Vorsteuer abzieht, ist daran nichts gewonnen und nichts verloren. Umsatzsteuer zahlen nur die Endverbraucher - die Unternehmer kassieren sie bloß und führen sie an den Fiskus ab.
Schöne Grüße
MM