Hallo Leute,
ich habe folgende Frage!!!
Mein Auto hatte einen Schaden, ein Gutachter hat festgelegt das die Reparatur 4000 Euro inkl. Mwst beträgt.
Jetzt lasse ich das Auto nicht reparieren, sondern verkaufe es mit Schaden,soweit OK.
Die Versicherung zahlt mir den Reparaturwert OHNE Mwst.aus.Ist halt so, da ich ja keine Mwst in Anspruch genommen habe,bzw ausgegeben habe!Verstehe ich auch soweit!!!
So, jetzt kaufe ich mir wieder ein Auto ( von privat ),
kann ich von der versicherung mir die Mwst wieder holen, bzw muss Sie mir diese noch zahlen???
Muss dazu das Auto welches ich wieder auf meinen Namen anmelde/zulasse gleichwertig sein wie das verkaufte unfallfahrzeug, oder reicht
eine alte gurke aus um die Steuer zurückzubekommen…
so schönen dank schonmal
Gruß