Hallo
Ich werde im Mai in Deutschland an einem Seminar teilnehmen und habe heute die Rechnung dafür erhalten.
Muss ich als ausländischer Seminarteilnehmer die MwSt. von 104.00 Euro tatsächlich bezahlen? Wenn nein, wo kann ich eine Rückerstattung geltend machen?
Gruss + Dank
Mäni
Hallo!
Unterrichtstätigkeit ist eine sonstige Leistung und wird umsatzsteuerrechtlich dort erbracht, wo der Dozent tätig wird(§3a II Nr.3a UStG - hier: Deutschland). Da die Leistung im Inland und gegen Entgelt erfolgt, liegt eine steuerbare sonstige Leistung vor, die mangels ausdrücklicher Steuerbefreiung (§§4ff. UStG) auch steuerpflichtig ist.
=> Keine Erstattungsmöglichkeit mangels Steuerbefreiung!
Ciao!
Nemo
Hallo Nemo
Hab herzlichen Dank für deine Auskunft.
Sämtliche Regierungen schwafeln davon, wie wertvoll die Weiterbildung für das Land sei und belegen diese gleich mit einem Strafgeld namens MwSt. Eine Steuerbefreiung bei Weiterbildungskosten sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Weitergebildet - verdient mehr - kann gleich doppelt zur Kasse gebeten werden.
Vermutlich deshalb, weil die Politiker sich solche Kosten ersparen.
Gruss
Mäni
Sämtliche Regierungen schwafeln davon, wie wertvoll die
Weiterbildung für das Land sei und belegen diese gleich mit
einem Strafgeld namens MwSt. Eine Steuerbefreiung bei
Weiterbildungskosten sollte eigentlich selbstverständlich
sein.
rehi mäni,
wenn du selbst für das fachliteraturbuch 7% ust wirtschaftlich traegst (in D), dann wäre es sinnlos, eine steuerbefreiung für weiterbildungen einzuführen. wichtiger in D wäre die befreiung der verschriebenen apothekenartikel von den 16% ust in D, denn diese 16% belasten solidarisch alle zahler der krankenkassen … das ist ungerechter als dein bsp.!
gruss vom
showbee, der so einige ungerechtigkeiten und unsinnigkeiten im steuerrecht kennengelernt hat!!!