Mehrwertsteuerauszeichnung

Hallo Experten,

ist es richtig, dass ein Steinmetz (hier Friedhofsgrabmale) seine Preise für Grabsteine und Schrift ohne MWSt nennen darf?
Beispiel: Auf die Frage, wie teuer der Stein sei, kommt die Antwort: (z.B.) 410 €, jeder Buchstabe 10 €. Erst viel später (quasi nach Bestellung) erfährt man, dass selbstverständlich die Mehrwertsteuer hinzu käme.

Ist das richtig und erlaubt? (Wenn man sich z. B. einen Mantel kauft, gilt der genannte Preis ja auch mit eingeschlossener MWSt.)

Danke für Hinweise

Flaves

Gegebenüber dem Endverbraucher hat die Preisangabe brutto zu erfolgen. Nur gegenüber dem Gewerbetreibenden wird der Nettobetrag genannt, dann aber auch meist mit dem Zusatz (netto zzgl. MWSt). Eine Werbung unter Nennung nur des Nettopreises gegenüber dem Endverbraucher wäre wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Siehe auch Preisangabenverordnung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung

Hallo,
war der Kunde denn Endverbraucher und war das dem Steinmetz auch klar? (Anmerkung: Solche Anfragen werden teilweise ja auch über den Bestatter abgewickelt, dem er natürlich Nettopreise nennen darf.)
Auf die Ausnahme, daß es sich um Kunstgegenstände handeln könnte, kann man sich sicher nicht beziehen, da es bestenfalls Kunsthandwerk ist, wenn es nicht „gewöhnliches“ Handwerk ist.

Cu Rene