Hallo Experten,
mich würde interssieren, wann Transporte von der MwSt. befreit werden können, wenn Sie innerhalb eutschlands durchgeführt werden. Anlieferungen in Freihäfen, Schiffsanlieferungen u.ä.
Idealerweise hat jemand auch die dazugehörigen Gesetzestexte in digitaler Form zum verlinken oder copy & paste?
Thx
Ingo Kublenz
Hallo Herr Kubenz
die Frage ist schon so falsch.
Es wir nix befreit, sondern es fällt keine MWST an:
Wenn ein Transport ins Drittland geht, sowie die Zoll-Seehäfen Hamburg und Bremen und der Airport der Amis in Frankfurt.
Drittland sind, z. Beispiel:
Rumänien - Ukraine - Russland - Serbien, Schweiz usw, eben die Länder die nicht in der EG sind
Grüße
Peter Lehnert
http://www.ost-europa.de/
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Hallo,
danke für deine Antwort. Wie sind denn die Zoll-Seehäfen genau abgegrenzt? Gelten alle Hafenanlieferungen in allen Häfen dieser Städte? Müssen die Waren bestimmte Kriterien erfüllen (Verwendung, Eigentümer,o.ä.?)
Grüße
Ingo Kublenz
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