Mehrwertsteuererhöhung/Fitnessstudio

Hallo allerseits,

ganz kurze Frage auf die ich im Internet keine Antwort finden kann: Ist ein Fitnessstudio wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 01.01.2007 dazu berecht die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen?

Danke im voraus!

Servus,

das kommt drauf an.

Geht es um laufende Verträge, die zu bestimmten Konditionen abgeschlossen worden sind, und auf die jetzt Beiträge nacherhoben werden? Was ist dort vereinbart? Wie ist der Preis formuliert? Sind Vorbehalte für den Preis genannt?

Oder geht es schlicht darum, dass jemand, der jetzt hingeht, mehr zahlen muss als jemand, der im April 2006 hingegangen ist?

Preiserhöhungen muss generell kein Anbieter begründen. Weder mit der USt noch mit den Preisen für Edelstahl, Heizöl oder Braugerste. Anders ists, wenn er zu einem bestimmten Preis einen (noch andauernden) Vertrag gemacht hat und jetzt nachkartet, ohne dass die Möglichkeit dazu bei Abschluss des Vertrages vereinbart war.

Schöne Grüße

MM

das kommt drauf an.
Geht es um laufende Verträge, die zu bestimmten Konditionen
abgeschlossen worden sind, und auf die jetzt Beiträge
nacherhoben werden? Was ist dort vereinbart? Wie ist der Preis
formuliert? Sind Vorbehalte für den Preis genannt?

Hi Martin,

bei laufenden Verträgen muss das nicht einmal sein. Echte Dauerleistungen (bspw. USt-pfl. Mieten bzw. der Fitnessstudiovertrag) sind ja dadurch gekennzeichnet, dass durch monatlichen Betrag sich unbestimmte Nutzung „erkauft“ wird. Ob ich 2x je Monat oder 30x je Monat hingehe: egal! Insoweit also keine Teilleistungen!

Und deswegen greift bei diesen Verträgen schon das Gesetz zugunsten des Unternehmers durch, wenn die USt vom Gesetzgeber erhöht wird. Der Unternehmer hat gem. §§ 29 II iVm 29 I UStG Anspruch auf Vertragsanpassung. Insoweit kommt es auch nicht auf den Vertrag an!

Mfg vom

showbee

Und deswegen greift bei diesen Verträgen schon das Gesetz
zugunsten des Unternehmers durch, wenn die USt vom Gesetzgeber
erhöht wird. Der Unternehmer hat gem. §§ 29 II iVm 29 I UStG
Anspruch auf Vertragsanpassung. Insoweit kommt es auch nicht
auf den Vertrag an!

Hallo und danke für die Antworten! Das heißt also, wenn ich es richtig verstehe, daß mein Beitrag (auch wenn im Vertrag ein Bruttobeitrag von soundsoviel € angegeben ist) entsprechend der neuen Mehrwertsteuer angepasst werden darf?

Danke noch mal! :smile: