Mehrwertsteuererstattung nach KFZ- Diebstahl

Hallo,
mir wurde im Februar mein Audi A4 gestohlen.Von der Versicherung wurde der Zeitwert des Fahrzeuges errechnet, diese Summe ist auch korrekt, aber die Mwst. einbehalten.
Kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn das Fahrzeug habe ich bei einem Händler, der die Mwst.ja beim Kauf abführen musste, gekauft.
Da ich das Fahrzeug privat genutzt habe,konnte ich die Mwst ja auch nicht absetzen. Diese würde mir die Versicherung auch nur erstatten, wenn ich ein Fahrzeug wieder beim Händler kaufe.
Habe aber bei denen keine richtige Alternative gefunden. Bei privaten Verkäufern hingegen genug, die können aber keine Mwst. ausweisen.Ich fühle mich also um Geld geprellt, da sich schon einmal bezahlt habe und den Bruttowert des gestohlenen KFZ hätte ich ja auch beim privaten Verkauf erzielt.
Was kann ich also tun, wenn ich ein Privatkauf tätige der den Wiederbeschaffungswert meines alten Fahrzeug hat, mir aber die abgezogene Mwst.fehlt um diesen zu bezahlen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar

MFG
Skydreamer

MOD: FAQ 1129 Verstoß entfernt.

Hallo,

Hallo

mir wurde im Februar mein Audi A4 gestohlen.Von der
Versicherung wurde der Zeitwert des Fahrzeuges errechnet,
diese Summe ist auch korrekt, aber die Mwst. einbehalten.

Hier stellt sich die Frage wie alt das Fahrzeug war und die der Gutachter die Steuerproblematik bewertet hat? Steht im Gutachten, dass das der Wiederbeschaffungswert regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral berechnet wurde?

Kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn das Fahrzeug habe ich
bei einem Händler, der die Mwst.ja beim Kauf abführen musste,
gekauft.

Das ist irrelevant. Es geht ausschließlich im den Wiederbeschaffungswert. Sprich: Was kostet das Fahrzeug am Tag des Diebstahls.

Da ich das Fahrzeug privat genutzt habe,konnte ich die Mwst ja
auch nicht absetzen. Diese würde mir die Versicherung auch nur
erstatten, wenn ich ein Fahrzeug wieder beim Händler kaufe.

Das ist falsch. Bei Privatpersonen ist der Betrag einschließlich Mehrwertsteuer zu ersetzen. Ganz egal wo die Person das Fahrzeug kauft. Allerdings: Es muss ein Fahrzeug gekauft werden, sonst gibt es nur den Netto-Wiederbeschaffungswert. Ausnahme: Wenn der Wiederbeschaffungswert im Gutachten als steuerfrei angegeben ist. Dann kann die Versicherung nichts abziehen.

Eine beliebte unart der Versicherungen ist es übrigens 19% vom Bruttowert gemäß Gutachten zu kürzen. Das ist jedoch nur bei regelbesteuerten Fahrzeugen richtig. Daher muss der Nettowert immer dem des Gutachtens entsprechen.

Habe aber bei denen keine richtige Alternative gefunden. Bei
privaten Verkäufern hingegen genug, die können aber keine
Mwst. ausweisen.

Wie gesagt: Das ist egal

Ich fühle mich also um Geld geprellt, da sich
schon einmal bezahlt habe und den Bruttowert des gestohlenen
KFZ hätte ich ja auch beim privaten Verkauf erzielt.

Dann ist das Gutachten falsch. Diese Aussage trifft nämlich nur bei steuerneutral zu bewertenden Fahrzeugen zu.

Was kann ich also tun, wenn ich ein Privatkauf tätige der den
Wiederbeschaffungswert meines alten Fahrzeug hat, mir aber die
abgezogene Mwst.fehlt um diesen zu bezahlen?

Den Rest einfordern. Allerdings erst nach dem Kauf.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar

MFG
Skydreamer

Gruß Knipser