Servus,
ja, aber wie genau funktioniert das? Im Laden die VAT nicht
zahlen, oder am Flughafen die VAT wiederbekommen?
ich darf hier Astrid korrigieren: Es gibt keinen, ich wiederhole keinen USt-freien Verkauf für nicht Residente ab Laden. Und, um noch einer anderen Legende entgegen zu treten: Der Zoll erstattet zumindest in D keine, ich wiederhole keine USt. Die Büros der Tax-Refund-Agenturen, die auf den Flughäfen zwischen Zoll und Gangway angeordnet sind, sind keine Zollbüros. Sie erstatten nur USt, wenn man mit einem bunten Zettelchen von eben dieser Agentur ausgerüstet ist.
Die USt-Befreiung des Umsatzes tritt dann ein, wenn die Ausfuhr nachgewiesen ist. Diesen Nachweis besorgt sich der Käufer beim Zoll in Gestalt einer Ausfuhrbescheinigung (zu Deutsch: „Stempel auf der Rechnung“, im nichtkommerziellen Reiseverkehr braucht es nicht mehr als diesen).
Wenn der Ausfuhrnachweis dem Verkäufer vorliegt, nicht vorher, darf er den Umsatz als USt-frei behandeln.
Es gibt Agenturen, die dieses an sich sehr einfache Geschäft besorgen, gegen entsprechende Provision natürlich. Diese Provision ist von den Händlern, die solche Agenturen einschalten, natürlich in den Preis einkalkuliert - für umme macht niemand etwas.
Ganz ohne Refund voucher und andere bunte Zettelchen geht das, wenn der Käufer den Ausfuhrnachweis an den Verkäufer sendet und sich von diesem das Geld entweder überweisen oder auf einem Kundenkonto bis zum nächsten Besuch gutschreiben lässt.
Und ist Großbritannien „so gesehen“ in der EU? Soll heißen,
gibt es ein Zollabkommen, oder kann man dort mehrwersteuerfrei
einkaufen?
Das ist keine Frage eines Zollabkommens. Ein Land ist entweder in der EU oder nicht; es gibt einzelne Gebiete, die wohl politisch, aber abgabenrechtlich nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören:
Grönland, die Färöer, die Aland-Inseln, Guedeloupe, frz. Guyana, Marinique, Réunion, Berg Athos, Livigno, Campione d’Italia, San Marino, der italienische Teil des Luganer Sees, Aruba, die niederländischen Antillen, die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla, Jersey, Guernsey.
Und andere, die abgabenrechtlich, aber nicht politisch zum Gemeinschaftsgebiet gehören:
Monaco, die Insel Man
Und solche, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, bei denen man aber nicht ohne weiteres drauf kommt, dass es sich um Drittlandsgebiet handelt:
Andorra, Gibraltar, Vatikan.
Schöne Grüße
MM