Mehrwertsteuerfrei trotz Steuernummer?

Guten Morgen,

Person P muß eine Rechnung schreiben. P ist Student und macht 2-3 Jobs im Jahr. P hat eine Steuernummer und ist somit eigentlich Steuerpflichtig auf jeder Rechnung. Beim aktuellen Auftraggeber hieß es nun, da sich die Rechnungen immer um 300-400Euro belaufen, muß(soll) P keine Mehrwertsteuer erheben, und somit nicht der Satz drauf:
„Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei.“

Ist das richtig?

Ist das richtig?

Keine Ahnung. Um welche Leistung handelt es sich denn? Alleine am Betrag (300-400 €) kanns nicht liegen.

Es gibt grundsätzlich steuerbare (Ort der Leistung in D) und nicht steuerbare Umsätze (Ort der Leistung nicht in D).
Ein steuerbarer Umsatz kann steuerfrei sein (§ 4 UStG). Dann muss keine USt ausgewiesen werden, aber der Grund dafür auf der Rechnung stehen.

Dann gibts noch eine „Ausnahme“. Bei Umsätzen von unter 17500 € pro Jahr ist man Kleinunternehmer, wenn man nicht drauf verzichtet hat. Dann wird auch bei steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen keine USt ausgewiesen, und in die Rechnung der Satz mit § 19 UStG aufgenommen.

Es handelt sich hierbei um eine gestalterische Tätigkeit.Berufsbezeichnung: Designer (also mehr oder weniger künstlerische Tätigkeit)

Dann schau mal in § 4 UStG ob Du da was passendes findest.

nein, da finde ich nichts.
Ist es jetzt ratsam einfach die Steuer draufzupacken oder besser nicht,
da es im Zweifelsfall als Steuerhinterziehung gilt?

Danke für die Antworten!

Hat sich erledigt! Vielen Dank für die Antworten!

Eine Steuernummer hat (nach der ersten Steuererklärung) jeder.

Was hat P denn bei der Anmeldung seiner Tätigkeit angekreuzt?
Nutzung der Kleinunternehmerregelung oder Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Gruß JK

Der TE hat doch schon klargestellt dass sich das Thema für ihn erledigt hat, ich denke nicht dass da noch Antworten auf die Rückfragen kommen!