Person P muß eine Rechnung schreiben. P ist Student und macht 2-3 Jobs im Jahr. P hat eine Steuernummer und ist somit eigentlich Steuerpflichtig auf jeder Rechnung. Beim aktuellen Auftraggeber hieß es nun, da sich die Rechnungen immer um 300-400Euro belaufen, muß(soll) P keine Mehrwertsteuer erheben, und somit nicht der Satz drauf:
„Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei.“
Keine Ahnung. Um welche Leistung handelt es sich denn? Alleine am Betrag (300-400 €) kanns nicht liegen.
Es gibt grundsätzlich steuerbare (Ort der Leistung in D) und nicht steuerbare Umsätze (Ort der Leistung nicht in D).
Ein steuerbarer Umsatz kann steuerfrei sein (§ 4 UStG). Dann muss keine USt ausgewiesen werden, aber der Grund dafür auf der Rechnung stehen.
Dann gibts noch eine „Ausnahme“. Bei Umsätzen von unter 17500 € pro Jahr ist man Kleinunternehmer, wenn man nicht drauf verzichtet hat. Dann wird auch bei steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen keine USt ausgewiesen, und in die Rechnung der Satz mit § 19 UStG aufgenommen.