Mehrwertsteuernachweis

Hallo,
habe einen freiberuflichen Status angemeldet letztes Jahr und da auch Vorsteuer geltend gemacht. Nun kam der Brief, dass sie wissen wollen, wie sich die Vorsteuer zusammensetzt. Reicht da ne Liste oder so, oder wollen die gleich Kopien etc.?

Danke

Jörg

Hallo Jörg,

wenn in dem Schreiben vom FA keine Vorlage von Belegen gefordert ist, brauchst Du keine hinzugeben. Du musst Dir dann, im Gegenteil, viel mehr Arbeit machen:

Tabelle mit Belegdatum, Aussteller, Gegenstand, Betrag, Vorsteuerbetrag.

Wenn Du Voranmeldungen abgegeben hast, gegliedert nach Voranmeldungszeitraum.

Wenn Du et janze in irgendeiner FiBu erfasst hast, reicht das Buchungsjournal mit den ausgewiesenen Vorsteuerbeträgen. Aber nur, wenn es anständig gebucht ist, d.h. mit nachvollziehbaren Belegnummern und kein Buchungssatz ohne Text.

Schöne Grüße

MM

ogottogott - wat kompliziert…
und da wundert der Staat sich, dass so wenige selbständig arbeiten wollen…

Das deutsche Steuersystem ist ein Instrument, um den WIllen zur Selbstständigkeit nachhaltig abzutöten (wobei die Mwst ja nu rdas Gerinsgte ist…)

Lieber busy,

das deutsche Umsatzsteuersystem ist so einfach gestrickt, dass es in den vergangenen zwanzig Jahren zichmal von anderen Staaten abgekupfert wurde.

Wenn die Beträge, die durch Umsatzsteuerbetrug verloren gehen, auf die Einkommensteuer in Gestalt von Ermäßigungen umgelegt würden, könntest Du jeden Abend richtig feist essen gehen.

Wenn ich was haben will, z.B. Erstattung von Vorsteuerbeträgen, muss ich das begründen. Geh mal zu Lidl, sag: „Ihr macht doch sone Reklame mit dem Rückgaberecht, ich will jetzt mal diesen Wagen voll Zeug zurückgeben. Die Kassenquittungen hab ich nicht mehr, reichen die wichtigsten Beträge aus dem Gedächtnis? Müsst sie bloß rückwärts einscannen, dann habt Ihr die Summe. Und Zeit hab ich auch keine, gebt mir halt schon mal das Geld, is ja nich mein Laden - be cool, ey, macht Euch loggä“. Und schau, was dann passiert.

Und: Wie willst Du eine Umsatzsteuererklärung (die im vorliegenden Fall ja offenbar vorliegt) ohne gescheite Aufzeichnungen erstellen? Nichts anderes als diese Aufzeichnungen sind vom bösen Staat, der sich über nichts mehr wundert, angefordert worden.

Schöne Geschichte aus Italien:

Dort ist der Kunde (!!) für die ordnungsgemäße Umsatzversteuerung mit verantwortlich. Mit dem Karton frisch gekaufter Schuhe unterm Arm kann Dich in Milano die Finanzpolizei auf der Straße anhalten und nach dem Kassenbeleg fragen. Dolce vita, nicht wahr?

Über die aufgeblasen komplizierte Einkommensbesteuerung, die u.a. wegen des gar nicht so arg blöden Art. 3 GG so ist wie sie ist, können wir gern diskutieren. Aber USt? ((Betrag A / 1,16)*0,16) minus (Summe Betrag B,C,D…N) ist banal, echt.

In diesem Sinne

MM