Mehrwertsteuerpaket 2010 & Ort sonstiger Leistung

Guten Tag liebe Forum-Mitglieder,

ich möchte heute einen Fall skizzieren, der nächstes Jahr ev. auf viele Unternehmer zukommen wird. Ich versuche die Lösung zu beschreiben und würde mich über zustimmende oder gegensätzlich Meinungen freuen.

In 2010 bucht ein Unternehmer aus Deutschland ein Hotel oder ein Appartment für eine Zeit von 3 Monaten, da er in einem EU-Land (z.B. Österreich) ein Projekt abzuwickeln hat.

Nach neuem EU-Mehrwertsteuergesetz hat das Hotel bzw. der private Vermieter eine Rechnung ohne MWSt auszustellen, wobei auf der Rechnung die UStID des deutschen Unternehmers mitzuteilen ist, die vorher vom Hotel/Vermieter erfragt werden muss. Da der deutsche Unternehmer in seinem Land (Deutschland) jetzt Steuerschuldner ist, hat er die MWst für die Hotel-Rechnung in Deutschlang an das FA abzuführen.

Ist dieser Sachverhalt so richtig erläutert oder doch ganz anders? Ich bin mir nicht ganz sicher, da die Leistung (Hotelaufenthalt) für den deutschen Unternehmer im EU-Gemeinschaftsgebiet erbracht wird.

Über hilfreiche Meinungsäußerungen wäre ich sehr dankbar.

Freundliche Grüße

CupidoVienna

Hallo,

sehe ich anders.

Ein Hotel erbringt Vermietungsleistungen.
Vermietungsleistungen sind grundstücksbezogene Umsätze.
Grundstücksbezogene Umsätze werden immer dort erbracht, wo das Grundstück ist (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG), in dem Fall also in Österreich.
Es ist also österreichische Umsatzsteuer auszuweisen, egal, für wen der Umsatz erbracht wird und ob eine ID-Nummer vorgelegt wird.
Der deutsche Unternehmer kann sich, bei Erreichen der Mindestgrenzen von 50 Euro jährlich, diese Vorsteuer vom österreichischen Staat mittels des Vergütungsverfahrens erstatten lassen.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

vielen Dank für die Antwort, das wußte ich so nicht und bin froh, hier mal gefragt zu haben.

Allen ein schönes Weihnachtsfest!

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

CupidoVienna