Mehrwertsteuerrückerstattung bei Export?

Hallo,

wenn ich jemandem hier was verkaufe, der danach wieder ausreist in ein Land ausserhalb der EU, gibt es doch irgendeine Moeglichkeit, sich irgendwo die gezahlte MWSt zurueckerstatten zu lassen, stimmts? Wer kann mir sagen wie und wo?
Danke,

Andrea

Das versteh ich nicht ganz. Wenn ich jemandem was verkaufe und Mehrwertsteuer berechne dann erhalte ich doch diesen Betrag und führe ihn ans Finanzamt ab. Wieso sollte ich dann eine Rückerstattung bekommen ? Zurückerstattet wird mir doch nur die Vorsteuer, also der MwSt-Betrag den ich an Lieferanten zahle. Oder habe ich da was in den falschen Hals gekriegt ?

MfG
Dietmar

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Bei Finanzamt oder Zoll.
Gruß Ronald

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Das versteh ich nicht ganz. Wenn ich jemandem was verkaufe und
Mehrwertsteuer berechne dann erhalte ich doch diesen Betrag
und führe ihn ans Finanzamt ab. Wieso sollte ich dann eine
Rückerstattung bekommen ? Zurückerstattet wird mir doch nur
die Vorsteuer, also der MwSt-Betrag den ich an Lieferanten
zahle. Oder habe ich da was in den falschen Hals gekriegt ?

Hallo Dietmar -
nicht ICH als Verkäuferin kann sie mir zurückerstatten lassen, sondern der Käufer! Ich wüsste auch gerne noch genauer wie das geht (einfach zum Zoll/Finanzamt gehen und sagen "Tagchen, ich hätte gern meine MWSt zurück? :wink:)
Tschüssi,
Andrea

wenn du in ein drittland verkaufst, kannst du von vornherein ust-frei verkaufen. DU musst nur darauf achten, dass du zu einem verkauf einen sog. ausfuhrnachweis hast, sonst zahlst DU naemlich die ust nach.
der ausfuhrnachweis kann sein:

ein awb bei luftfracht
eine „weiße sped. besch. für ust-zwecke“ bei land + seetransport
ein ausganszollstempel auf rg bei geringem wert =

danke
Ist ja alles hochkompliziert…
Vielen Dank jedenfalls fuer alle Antworten und Tips!

Andrea

re-hallo,

du kannst dem kunden die ware OHNE MWSt. berechnen. aber bedenke bitte, dass du einen AUSFUHRNACHWEIS für das finanzamt benötigst. kennst du den kunden gut, wird er dir deine rechnung bei der ausreise vom zoll abstempeln lassen und dann zusenden. kennst du ihn nicht - kann es gut vorkommen, dass du keinen ausfuhrnachweis erhältst und du musst die MWSt. dem FA nachentrichten :frowning:(
halte es dann am besten so, dass du dem kunden die MWSt. als deposit berechnest, nach erhalt des ausfuhrnachweises (Zollstempel auf der Rechnung genüft) nachträglich wieder erstattest.

cu
Michael

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Also. Neulich hatte ich mit dem Zoll zu tun, habe das Problem angeschnitten und bekam folgende Auskunft.

" Ein Gebietsfremder, der eine mit deutscher Umsatzsteuer belegte Ware über die Zollgrenze hinweg ausführt ( dabei ist unerheblich, ob EU oder nicht ) hat sich bei Übertritt beim dortigen Grenzzollamt die Ausfuhr auf dem Kaufpapieren bestätigen zu lassen. Sodann kann er beim zuständigen Finanzamt die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen. "

Viele Grüße
Ronald

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Hallo Andrea,

es gibt noch eine andere Möglichkeit. Wenn Du ein Geschäft innerhalb Europa hast, kannst Du Vertragspartner von „Global Refund“ werden. Die haben an jedem Flughafen in Europa eine Niederlassung, wo sich Dein Käufer die MwSt. erstatten lassen kann. Es fällt dabei eine Gebühr an, die aber der Käufer trägt. (Er erhält nur ca. 10% zurückerstattet.) Beim Kauf must Du Deinem Käufer einen Global Refund Cheque ausstellen, auf dem die Waren samt Wert vermerkt sind. Du kassierst den Gesamtbetrag und bekommst nach 2-3 Wochen eine Rechnung über die Umsatzsteuer, die Du dann beim Finanzamt geltend machen kannst. Mehr Infos findest Du bei: http://www.globalrefund.com

Viel Grüße,
Tanja