Mehrwertsteuerrückvergütung bei Export

Hallo,
habe in Deutschland bei einem Weingut Wein bezogen.
Die Rechnung lautete plus 19% Mwst.
Ordnungsgemäss beim deutschen Zoll die Ware vorgeführt,
die Rechnung abstempeln lassen und in die Schweiz eingeführt. Der Weinhändler verweigert mir nunmehr die
Rückvergütung der Mwst. mit der Begründung, dass er keine
Möglichkeit zur Rückvergütung bei seinem Finanzamt hätte.
Kann das sein?
Danke und Gruss
M@rgarete

Servus,

die Lieferung des Händlers ist nur dann eine USt-freie Ausfuhrlieferung, wenn der Käufer seinen Wohnsitz lt. Reisepass im Drittlandsgebiet (= CH) hat und die Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr (= Mitnahme im Reisegepäck) nachgewiesen wird.

Es ist gut möglich, daß der Weinhändler das nicht weiß, weil die Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren an Endverbraucher so fummelig ist, daß viele Erzeuger und Händler damit nichts zu schaffen haben wollen.

Er kann sich bei seinem Steuerberater kundig machen. Das Stichwort dafür heißt aber nicht „Rückvergütung“ (damit kann eventuell auch der StB nichts anfangen), sondern „Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr“.

Schöne Grüße

MM