Servus,
Tja das hat man davon wenn man beispielsweise vorschreibt dass
die UID Nr. im Impressum zu stehen hat
Das hat damit nichts zu tun, aber das Thema „Vorsteuerkarusell“ und „Haftung des Leistungsempfängers“ würde zu weit von der vorgelegten Frage weg führen; hier also dazu nichts weiter, außer vielleicht der Hinweis, dass die deutsche Steuerfahndung im Vergleich zur Finanzpolizei im angeblich so schlampigen Italien eine Art Streichelzoo ist.
Angenommen es stellt sich heraus dass der deutsche Kunde ein
Museumsverein ist der nicht USt. absetzen kann und deshalb
logischerweise auch keine UId Nr. hat.
OK, so nach und nach nähern wir uns der eigentlichen Fragestellung, nachdem Du mich zwei Mal (vermutlich ohne Absicht) weit in die Irre geführt hast.
Es geht also um eine Sonstige Leistung, die ein Unternehmer, der sein Unternehmen in Österreich betreibt und in Deutschland keine Betriebsstätte hat, für eine juristische Person ausführt, die (mangels Unternehmereigenschaft) nicht über eine USt-Identifikationsnummer verfügt. Die Leistung besteht in der Einräumung von Nutzungsrechten an Bilddateien. Ort der Leistung ist gem. § 3a Abs 4 UStG (D) Deutschland, die Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland, und es findet kein Übergang der Steuerschuldnerschaft an den Leistungsempfänger gem. § 13b UStG („reverse charge“) statt.
Der Österreicher muss sich also beim Finanzamt München II, Deroystraße 20, 80335 München, Tel. +49 (0) 89 12520, Öffnungszeiten: Freitag 07:30-12:30 zur deutschen Umsatzsteuer registrieren lassen, seinen Auftrag mit deutscher USt fakturieren und diese abzüglich abziehbarer Vorsteuerbeträge an das FA München II abführen. Dort wird ihm auch erklärt, wie das mit der Anwendung „Elster Formular“ ganz leicht geht.
Für die ganzen Papierln für den österreichischen Fiskus ist es wichtig, dass es sich dabei aus österreichischer Sicht nicht um umsatzsteuerfreie Umsätze handelt, sondern um Umsätze, die in Österreich nicht steuerbar sind, weil der Ort der Leistung Deutschland ist und die Umsätze der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. Woher übrigens die Bilder kommen, in welchen Ländern sie fotografiert werden, ist gleichgültig: Entscheidend ist, dass der Fotograf in Österreich sitzt und sein Kunde in Deutschland, und dass der Kunde kein Unternehmer ist.
andererseits habe ich noch nie einen (weiteren) Gelangensnachweis erbringen müssen
Das ist klar - es geht ja auch nicht um Lieferungen (von Waren), sondern um Sonstige Leistungen. Die können ihrer Natur nach nicht irgendwohin gelangen, weil es sich um nicht um materielle Güter handelt - die umsatzsteuerliche Behandlung funktioniert da ganz anders, am Anfang jeder Beurteilung eines Sachverhalts aus der USt steht immer die Frage „Lieferung oder Sonstige Leistung“.
Schöne Grüße aus der immerhin auch mal unter zehn Grad warmen Oberrheinsteppe
Dä Blumepeder