Hallo René,
Das wollte ich wissen - nix genaues weiß also niemand.
das ist der Normalfall in diesem Stadium der Dinge. Bevor ein Gesetzentwurf vorliegt, kann man die Frage bloß im Grundsatz, nicht in den Details, diskutieren.
Also hier gibt es kein DSL, und es soll auch Geschäfte geben,
die nicht mal ein Telefon haben. Für die Überprüfung einer
UST-ID brauche ich mindestens 5 Minuten (mache das aber auch
sehr selten).
Der Ansatz bezog sich auf Discounter.
Kleine und mittlere Unternehmen, die EDV-technisch weniger hoch gerüstet sind, stehen schon heute in vielen Fällen vor der Frage, ob eine USt-Identifikationsnummer gültig ist oder nicht. Oder ob, im Fall z.B. des Elektrikers oder des Installateurs, der etwas repariert, die durch ihn vorzulegende Freistellungsbescheinigung gültig ist (in diesem Fall besteht allerdings ein ziemlich weit gehender Vertrauensschutz).
Wenn man sich die Beträge anschaut, die für den Staat auf dem Spiel stehen (USt-Betrug derzeit nicht weit von zwanzig Milliarden € im Jahr, davon grob geschätzt vielleicht 20% durch eine solche Regelung verhinderbar; USt-Ausfall durch nicht einbringliche Forderungen des Fiskus etwa vier Milliarden € im Jahr, das betrifft allerdings eher die Frage Soll-/Istversteuerung), ist es möglich, den Steuerpflichtigen im Zweifelsfall umfangreiche technische Mittel - etwa im Sinn einer Art von Chipkartensystem - zur Verfügung zu stellen, ohne dass die Maßnahme unrentabel würde. Ob das passieren wird, wage ich zu bezweifeln - aber wer weiß, vielleicht besinnt sich die Christdemokratie ja auf ihre Heimat?
Im wichtigsten Punkt wiederhole ich mich allerdings: Ein System, das bereits vorhanden ist, und sich als durchführbar erwiesen hat, wird jedenfalls nicht undurchführbar, wenn man es bloß quantitativ ausweitet.
Kleiner Exkurs: In dem von Wolfgang bezeichneten Punkt haben beiläufig unsere Nachbarn mal wieder nicht so lange geschlafen als die Deutsche Regierung: Abgesehen von anderen Vorteilen ist es sehr entlastend für die Liquidität, über Rotterdam oder Antwerpen zu importieren. Belgien und NL haben die Institution des Fiskalrepräsentanten früher und einfacher eingeführt als D. Mit der Folge, dass es heute sehr populär ist, dass es schlicht billiger ist, Seefracht auf diesem Weg in die EU zu bringen. Auf einen Container mit Ware im Wert von 50.000 Euronen zuerst Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, und sie erst nach zwei Monaten wiederzusehen, oder die Ware von vornherein „brutto für netto“ zu bekommen, macht an der Portokasse schon was aus…
Für Unternehmer mit einer knappen Liquiditätsdecke wird eine reverse-charge-Regelung ein nicht unerhebliches Aufatmen bringen, weil sie in der Regel USt erst entrichten werden müssen, wenn sie sie eingenommen haben.
Schöne Grüße
MM