Mehrwertsteuervorschläge >5000€

Hallo!
Hat hier schon jemand eine Idee, wie das mit den Umsätzen von über 5000€ unter Unternehmern praktisch funktionieren soll? (Also, daß der Käufer Umsatzsteuerschuldner wird).
Ich denke (sorry - hier man denke) sich den Fall ein Unternehmer kauft bei A**i (oder sonstwo) 5 PCs, und möchte an der Kasse die MwSt nicht bezahlen - halte ich für nicht parktikabel.

Cu Rene

Hallo Reneé,

das Prinzip „reverse charge“ funktioniert jetzt schon in einer großen Zahl von Fällen, zum Beispiel Bauleistungen, Leistungen von ausländischen Unternehmern, innergemeinschaftlicher Erwerb.

Wie das genau bei Bargeschäften gehandhabt werden wird, welche Vereinfachungsregelungen und Ausnahmen es geben wird, wenn dieses - im Ansatz durchaus gescheite - Konzept verwirklicht werden sollte, wird sich zeigen.

In Einzelfällen wird die Frage „Wer will was von wem?“ eine Rolle spielen. Der Discounter, von dem Du sprichst, hat sich über zwei Jahrzehnte lang schlicht geweigert, hinsichtlich USt korrekte Kassenzettel herauszugeben. Wer trotzdem was bei ihm kaufen wollte, musste ebent ohne den Vorsteuerabzug leben.

Eine ziemlich einfache Lösung wäre der Unternehmernachweis an der Kasse mit einer Kundenkarte, deren Daten engmaschig (z.B. täglich) mit der Datei der gültigen USt-ID-Nummern beim Bundesamt für Finanzen abgeglichen werden. Wenn ich an die Geschwindigkeit vorstelle, mit der ich bereits heute praktisch jede USt-ID-Nummer Europas in Echtzeit abfragen kann, glaube ich kaum, dass so ein Verfahren besonders enge technische Grenzen hätte.

Schöne Grüße

MM

Hallo René!

wie das mit den Umsätzen von
über 5000€ unter Unternehmern :stuck_out_tongue:raktisch funktionieren soll?

Martin schrieb schon etwas dazu. In der Prtaxis wird die Veränderung keine größeren Probleme bereiten und das Gute daran ist, es gäbe bei der angedachten Veränderung nur Gewinner. Dem Fiskus geht es darum, Betrügereien mit der Umsatzsteuer zu erschweren. Ansonsten wird mit Umsatzsteuer zwischen Unternehmern viel Geld unnötig bewegt und Liquidität verringert. Schreibt ein Unternehmer eine Rechnung, hat er die Umsatzsteuer abzuführen, obwohl er noch gar nicht über den Geldeingang aus der Rechnung verfügt. Der Rechnungsempfänger wiederum muß erst die Umsatzsteuer bezahlen und bis zur Erstattung bzw. Verrechnung mit eingenommener Umsatzsteuer dauert es eine Weile.

Das angeführte Beispiel - ein Unternehmer deckt seinen Investitionsbedarf bei Aldi - dürfte Seltenheitswert haben.

Gruß
Wolfgang

hallo Wolfgang!

wie das mit den Umsätzen von
über 5000€ unter Unternehmern :stuck_out_tongue:raktisch funktionieren soll?

Das angeführte Beispiel - ein Unternehmer deckt seinen
Investitionsbedarf bei Aldi - dürfte Seltenheitswert haben.

Ich hatte ja auch geschrieben - oder anderswo, und dachte dann an die großen Elektonikmärkte, oder auch ein Autokauf beim kleinen Händler um die Ecke.

Cu Rene

Hallo!

Wie das genau bei Bargeschäften gehandhabt werden wird, welche
Vereinfachungsregelungen und Ausnahmen es geben wird, wenn
dieses - im Ansatz durchaus gescheite - Konzept verwirklicht
werden sollte, wird sich zeigen.

Das wollte ich wissen - nix genaues weiß also niemand.

Eine ziemlich einfache Lösung wäre der Unternehmernachweis an
der Kasse mit einer Kundenkarte, deren Daten engmaschig (z.B.
täglich) mit der Datei der gültigen USt-ID-Nummern beim
Bundesamt für Finanzen abgeglichen werden. Wenn ich an die
Geschwindigkeit vorstelle, mit der ich bereits heute praktisch
jede USt-ID-Nummer Europas in Echtzeit abfragen kann, glaube
ich kaum, dass so ein Verfahren besonders enge technische
Grenzen hätte.

Halso hier gibt es kein DSL, und es soll auch Geschäfte geben, die nicht mal ein Telefon haben. Für die Überprüfung einer UST-ID brauche ich mindestens 5 Minuten (mache das aber auch sehr selten).

Cu Rene

Hallo René,

Das wollte ich wissen - nix genaues weiß also niemand.

das ist der Normalfall in diesem Stadium der Dinge. Bevor ein Gesetzentwurf vorliegt, kann man die Frage bloß im Grundsatz, nicht in den Details, diskutieren.

Also hier gibt es kein DSL, und es soll auch Geschäfte geben,
die nicht mal ein Telefon haben. Für die Überprüfung einer
UST-ID brauche ich mindestens 5 Minuten (mache das aber auch
sehr selten).

Der Ansatz bezog sich auf Discounter.

Kleine und mittlere Unternehmen, die EDV-technisch weniger hoch gerüstet sind, stehen schon heute in vielen Fällen vor der Frage, ob eine USt-Identifikationsnummer gültig ist oder nicht. Oder ob, im Fall z.B. des Elektrikers oder des Installateurs, der etwas repariert, die durch ihn vorzulegende Freistellungsbescheinigung gültig ist (in diesem Fall besteht allerdings ein ziemlich weit gehender Vertrauensschutz).

Wenn man sich die Beträge anschaut, die für den Staat auf dem Spiel stehen (USt-Betrug derzeit nicht weit von zwanzig Milliarden € im Jahr, davon grob geschätzt vielleicht 20% durch eine solche Regelung verhinderbar; USt-Ausfall durch nicht einbringliche Forderungen des Fiskus etwa vier Milliarden € im Jahr, das betrifft allerdings eher die Frage Soll-/Istversteuerung), ist es möglich, den Steuerpflichtigen im Zweifelsfall umfangreiche technische Mittel - etwa im Sinn einer Art von Chipkartensystem - zur Verfügung zu stellen, ohne dass die Maßnahme unrentabel würde. Ob das passieren wird, wage ich zu bezweifeln - aber wer weiß, vielleicht besinnt sich die Christdemokratie ja auf ihre Heimat?

Im wichtigsten Punkt wiederhole ich mich allerdings: Ein System, das bereits vorhanden ist, und sich als durchführbar erwiesen hat, wird jedenfalls nicht undurchführbar, wenn man es bloß quantitativ ausweitet.

Kleiner Exkurs: In dem von Wolfgang bezeichneten Punkt haben beiläufig unsere Nachbarn mal wieder nicht so lange geschlafen als die Deutsche Regierung: Abgesehen von anderen Vorteilen ist es sehr entlastend für die Liquidität, über Rotterdam oder Antwerpen zu importieren. Belgien und NL haben die Institution des Fiskalrepräsentanten früher und einfacher eingeführt als D. Mit der Folge, dass es heute sehr populär ist, dass es schlicht billiger ist, Seefracht auf diesem Weg in die EU zu bringen. Auf einen Container mit Ware im Wert von 50.000 Euronen zuerst Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, und sie erst nach zwei Monaten wiederzusehen, oder die Ware von vornherein „brutto für netto“ zu bekommen, macht an der Portokasse schon was aus…

Für Unternehmer mit einer knappen Liquiditätsdecke wird eine reverse-charge-Regelung ein nicht unerhebliches Aufatmen bringen, weil sie in der Regel USt erst entrichten werden müssen, wenn sie sie eingenommen haben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Rene!

Halso hier gibt es kein DSL, :und es soll auch Geschäfte :geben, die nicht mal ein :Telefon haben.

Das sind aber eher nicht die Stätten, an denen Gewerbetreibende Einkäufe >5.000 € tätigen. Es geht nicht oder nur in vernachlässigbar seltenen Fällen um Ladengeschäfte, in denen man mit dem Einkaufswagen durch die Gänge läuft, Kleinkram einsammelt und bar an der Kasse bezahlt.

Wenn also jemand meint, das privat gebrauchte Klopapier übers Geschäft laufen lassen zu müssen und Vorsteuer zu ziehen, wird das vermutlich auch zukünftig funktionieren.
Aber Vorsicht: Manchmal sind es solche Kleinigkeiten, deren Plausibilität leicht zu überprüfen ist und einem Betriebsprüfer Anhaltspunkte liefern, ob sich genaueres Hinsehen bei größeren Posten lohnen könnte.

Gruß
Wolfgang